Südtirol: Kostenfreie Tests ermöglichen sicheren Urlaub

Mit einer umfassenden Teststrategie ermöglicht Südtirol Urlaubern einen sicheren Aufenthalt in der italienischen Region. Die Landesregierung führte Ende April 2021 einen CoronaPass ein. Erhalten können diesen Touristen und Einheimische, die einen kostenfreien beglaubigten Coronatest haben.
Der CoronaPass, der in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol Gültigkeit hat, öffnet den Inhabern den Zutritt zu sogenannten CoronaPass-Areas. Als solche zählen derzeit unter anderem Innenbereiche von Restaurants, Museen und Ausstellungen, Theater sowie Freibäder. Außerdem macht der CoronaPass den Check-in in Beherbergungsbetriebe möglich. Ab dem 1. Juni 2021 soll der Pass seinem Inhaber ebenfalls Zutritt zu Sportstudios und Hallenbädern gewähren. Derzeit können sich Interessierte an rund 100 Teststationen in der Region auf das Coronavirus testen lassen. An diesen können Nasenflügelselbsttests auch eigenständig unter Aufsicht durch eine beglaubigte Person durchgeführt werden. Der Getestete erhält dann einen QR-Code, der den negativen Test bescheinigt. Zutritt zu den CoronaPass-Areas erhalten ebenfalls Personen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung erbringen oder eine Corona-Infektion und die Genesung von dieser nachweisen können.
 
Einreise nach Italien

Deutsche Urlauber können seit dem 16. Mai 2021 wieder quarantänefrei nach Italien einreisen. Zur Einreise ist lediglich die Anmeldung über ein Online-Formular notwendig, die Autonome Provinz Bozen-Südtirol verwendet hierfür ein eigenes Einreiseformular. Weiterhin müssen Ankömmlinge einen negativen PCR-oder Antigentest vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
 
Rückkehr nach Deutschland

Für die Rückkehr aus Italien nach Deutschland wird durch eine neue Einreiseverordnung seit dem 13. Mai 2021 ebenfalls keine Quarantäne mehr nötig. Wer nach Deutschland zurückreist, muss lediglich einen negativen Corona-Test vorweisen. Überstandene Corona-Infektionen innerhalb der vergangenen sechs Monate sowie der Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Virus werden ebenfalls anerkannt.