Thailand: Phuket lockert Corona-Einreisebeschränkungen

Die Urlaubsinsel Phuket lockert ihre Abriegelung. Laut Narong Woonsiew, Gouverneur der thailändischen Insel, müssen nun nicht mehr alle Anreisenden aus einer als „Rote Zone“ deklarierten Provinz Thailands verpflichtend in Quarantäne. Davon profitieren beispielsweise Personen, die aus Bangkok nach Phuket reisen, für ausländische Urlauber bleibt die Quarantäne jedoch vorerst Pflicht.
Wie das Provinzkomitee für übertragbare Krankheiten am 24. Januar beschlossen hat, ist die 14-tägige Quarantäne fortan nicht mehr für alle Anreisenden aus „Roten Zonen“ Pflicht. Nur noch Personen, die aus den Provinzen Samut Sakhon, Rayong, Chon Buri, Trat oder Chanthaburi nach Phuket kommen, müssen sich weiterhin verpflichtend für zwei Wochen isolieren. Damit dürfen Ankömmlinge aus Bangkok sich auf Phuket frei bewegen, eine Isolationszeit von zwei Wochen gilt ab jetzt nur noch als Empfehlung. Weiterhin obligatorisch sind jedoch Temperaturmessungen am Flughafen, das Herunterladen der App „Mor Chana“ sowie eine Registrierung unter www.gophuget.com.
 
Lockerungen zugunsten des Tourismus
 
Nach Aussage des Gouverneurs von Phuket sollen die Lockerungen vor allem der Tourismusindustrie zugutekommen, die auf der Insel ein starker Wirtschaftsfaktor ist. Insbesondere anlässlich des Chinesischen Neujahrsfestes am 12. Februar werden viele Besucher aus dem Inland erwartet. Phuket hat inzwischen seit knapp einem Monat keine neuen COVID-19-Fälle mehr vermeldet.
 
Für Einreisende aus Deutschland weiterhin Quarantäne
 
Urlauber aus Deutschland dürfen bei einem Aufenthalt von bis zu 45 Tagen ohne Visum nach Thailand einreisen, müssen jedoch nach ihrer Ankunft auch weiterhin eine 14-tägige Quarantäne absolvieren. Diese muss in einer staatlich zertifizierten Unterkunft verbracht werden, zuletzt hatte die thailändische Regierung auch sechs Golfresorts als Quarantänehotels zugelassen. Außerdem müssen Reisende nach Thailand die Genehmigung „Certificate of Entry“ auf der Website ihrer thailändischen Auslandsvertretung beantragen.