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Thailand: Urlauber müssen Corona-App "ThailandPlus" installieren

München, 22.02.2021 | 09:54 | soe

Thailand ergänzt die Einreisebedingungen für ausländische Urlauber. Demnach müssen Touristen, denen mittels einem „Certificate of Entry“ die Einreise gestattet wird, künftig noch vor der Ankunft die App „ThailandPlus“ auf dem Smartphone installieren. Sie ermöglicht es nach einem Bericht des Nachrichtenportals Farang den thailändischen Behörden, Urlauber im Falle eines Corona-Ausbruchs zu orten.


Bucht in Thailand
Thailand macht für ausländische Touristen die Installation der ThailandPlus-App zur Pflicht.
Zur Einreise nach Thailand muss derzeit von ausländischen Staatsbürgern auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung ein Einreisezertifikat beantragt werden. Die darauf angegebenen Daten werden an das Außenministerium weitergeleitet, sie bilden die Basis für die Tracking-App. Dabei stellt die Regierung Thailands klar, dass es sich nicht um eine Verletzung der Privatsphäre der ausländischen Gäste handelt. Vielmehr diene die Nachverfolgung ausschließlich dazu, Urlauber im Falle eines erfolgten Corona-Kontakts zu finden und kontaktieren zu können, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
 
Für Android und iOS erhältlich
 
In Aussicht gestellt wurde die Einführung der App bereits im November 2020, an der Entwicklung beteiligt war neben dem Büro des thailändischen Premierministers auch das Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Sie steht sowohl für Android-, als auch für iOS-basierte Betriebssysteme zur Verfügung.
 
Weitere Einreisevoraussetzungen für den Thailand-Urlaub
 
Thailand ist gemäß der Einstufung des Robert Koch-Instituts kein Corona-Risikogebiet. Ausländische Touristen dürfen einreisen, müssen allerdings neben der Beantragung der Einreisegenehmigung und der nun obligatorischen Installation der Tracking-App „ThailandPlus“ noch weitere Bedingungen erfüllen. So ist direkt nach der Ankunft eine 14-tägige Quarantäne in einem zertifizierten Hotel fällig. Dabei werden nach Informationen des Auswärtigem Amtes die An- und Abreisetage nicht mitgerechnet, was in der Praxis eine Quarantänezeit von 15 Tagen bedeutet. Zudem müssen sich die Einreisenden mehreren Corona-Tests unterziehen.

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