Thailand verlängert Visa-Gültigkeit in der Hauptsaison

Thailand kurbelt den Tourismus zu Beginn der Hauptsaison im Oktober kräftig an. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 sind längere Aufenthalte möglich, wie das Nachrichtenmagazin Farang berichtet. Die Gültigkeitsdauer der Visa wird verlängert: Das reguläre Touristenvisum gilt dann 45 Tage, das Visum on Arrival 30 Tage.
Ausländische Touristinnen und Touristen dürfen sich mit ihrem Visum ab dem 1. Oktober 2022 länger in Thailand aufhalten. Statt wie bislang 30 Tage gilt das reguläre Visum dann 45 Tage. Das bei Ankunft erhältliche Visum on Arrival erlaubt einen 30-tägigen Urlaub. Bislang war dieses nur für 15 Tage gültig. Die Lockerung der Visaregularien besteht in der Hochsaison in den Monaten von Oktober bis März. Die Zeit gilt als Hauptreisezeit für Reisende aus Europa, während hier der Winter vorherrscht.
 
Visa-Lockerung als Post-Corona-Strategie
 
Die Ausdehnung des Gültigkeitszeitraum ist Teil einer Wiederbelebungsmaßnahme des thailändischen Tourismus nach der Corona-Pandemie und wurde nun vom Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) genehmigt. Zwischen dem 1. Januar und 14. August 2022 verzeichnete Thailand rund vier Millionen Touristinnen und Touristen, die zum großen Teil aus Indien, Malaysia und Singapur kamen. Aus diesem Grund wird mit der Lockerung große Hoffnung auf den Andrang aus Europa gesetzt, um die von der Krise gebeutelte Wirtschaft weiter anzukurbeln.
 
Regeln für die Einreise nach Thailand
 
Grundsätzlich müssen Urlauberinnen und Urlauber, die nach Thailand einreisen möchten, laut Auswärtigem Amt kein Visum vorab beantragen. Das Visum on Arrival ist in diesem Fall ausreichend. Eine Visapflichtigkeit besteht dann, wenn eine Weiter- oder Rückreise nicht mittels Tickets für weitere Transportmittel nachgewiesen werden kann. Verstöße gegen die zulässige Aufenthaltsdauer sind in Thailand kein Kavaliersdelikt. Mit einem sogenannten Overstay riskieren Reisende nicht nur eine Geldstrafe, sondern schlimmstenfalls auch eine Festnahme und Abschiebehaft.