Schweiz erklärt Thüringen zu Risikogebiet

Thüringen wurde von der Schweiz zum Corona-Risikogebiet erklärt. Damit müssen sich Einreisende aus dem Bundesland in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben. Die Einstufung gilt ab dem 1. Februar. Thüringen ist nach Sachsen das zweite deutsche Bundesland, das aus Sicht der Schweiz als Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gilt.
Grundsätzlich ist eine Einreise in die Schweiz für deutsche Staatsbürger uneingeschränkt möglich. Lediglich Reisende aus Thüringen und Sachsen unterliegen durch die Ausweisung als Risikogebiete einer Isolationspflicht. Einreisende müssen ihre Unterkunft (zum Beispiel Hotel, Ferienwohnung oder Privatunterkunft) sofort nach Ankunft in der Schweiz aufsuchen und sich in dieser für die kommenden zehn Tage ständig aufhalten. Sie müssen sich weiterhin innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und den Anweisungen dieser Folge leisten. Ein negatives Testergebnis kann die Quarantäne weder aufheben noch verkürzen. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind zum Beispiel Transitreisende, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Weiterhin gilt eine Ausnahme für Geschäftsreisen sowie medizinische Reisegründe, die nicht verschiebbar sind.
 
Unterschiedliche Kriterien zur Einstufung

Die Kriterien für die Schweizer Einstufung unterscheiden sich grundsätzlich von der Bewertung durch das Robert Koch-Institut (RKI). So ist für den Eintrag auf der Quarantäneliste der Schweiz die 14-Tage-Inzidenz entscheidend: Weist ein Gebiet oder Staat in den vergangenen 14 Tagen eine um 60 höhere Inzidenz als die Schweiz selbst auf, dann kommt es auf die Liste. Grund hierfür ist das folglich höhere Ansteckungsrisiko. Für die deutsche Einstufung als Risikogebiet ist hingegen in erster Linie eine 7-Tage-Inzidenz von Bedeutung. Als Risikogebiet wertet das RKI ein Gebiet oder Land, das eine Neuinfektionsrate von mehr als 50 Fällen auf 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage aufweist. Die Schweiz ist seit dem 24. Oktober 2020 durch das RKI bereits als Risikogebiet ausgewiesen. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen Reisen in den Alpenstaat.