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Tschechien öffnet Grenzen ab 31. Mai

München, 28.05.2021 | 16:49 | lvo

Tschechien passt die Einreisebestimmungen an. Ab Montag, den 31. Mai, dürfen Urlauber aus Deutschland wieder in das Nachbarland im Osten einreisen – unter einer Bedingung: Die Lockerung gilt für Personen, die bereits mindestens eine Impfung hinter sich haben. Das berichtet die Sächsische Zeitung am Freitagnachmittag unter Berufung auf ein Statement des neuen tschechischen Gesundheitsministers Adam Vojtech.


Tschechien: Prag Karlsbrücke
Tschechien öffnet ab dem 31. Mai die Grenze für einmalig Geimpfte.
Ab dem kommenden Montag sind die Grenzen zu Tschechien für Deutsche wieder geöffnet, sofern diese bereits die erste Corona-Impfung erhalten haben. Neben deutschen Urlaubern gilt die neue Regelung auch für Reisende aus Kroatien, Österreich, Polen, der Slowakei und Slowenien sowie aus Ungarn. Vorzuweisen ist für die erleichterte Einreise einNachweis über die bereits erhaltene Erstimpfung. Impfnachweise aus diesen Staaten werden in Tschechien akzeptiert.

Einreise nach Tschechien

Die Einreise nach Tschechien wird durch ein Ampelsystem geregelt. Deutschland zählt derzeit zur Kategorie Rot. Das bedeutet, dass eine touristische Einreise derzeit grundsätzlich verboten ist. Wer mit einem triftigen Grund einreisen möchte, muss sich dafür vorab online anmelden. Bei der Einreise muss dann ein maximal 72 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis oder höchstens 24 Stunden alter, negativer Antigen-Schnelltest vorgewiesen werden. Fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen sich Reisende isolieren. Ausgenommen von den Test- und Quarantänepflichten sind Personen, die bereits geimpft sind oder die nachweislich bereits erkrankt waren. Bei Letzterem gilt, dass die Erkrankung zum Umgehen der Testpflicht nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf und zum Wegfall der Quarantänepflicht nicht mehr als 90 Tage. Ab dem kommenden Montag sind schließlich auch deutsche Reisende mit bereits einer Impfung ausgenommen.

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