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Tschechien: Lockerung weiterer Corona-Maßnahmen

München, 05.05.2021 | 09:27 | cge

Tschechien geht einen Schritt aus den Corona-Maßnahmen in Richtung Normalität und plant Lockerungen. So darf der Einzelhandel ab dem 10. Mai 2021 wieder öffnen. Dies berichtet das Informationsportal Garda.


Tschechien: Prag Karlsbrücke
Tschechien lockert einige Corona-Beschränkungen.
Neben der Öffnung des Einzelhandels sehen die Lockerungsmaßnahmen eine Erleichterung für den Schulbetrieb vor. Zusätzliche Schülergruppen dürfen dann in den Präsenzunterricht zurückkehren. Im Freien müssen zudem ab dem 10. Mai 2021 keine Gesichtsmasken mehr getragen werden. Diese sind nur noch erforderlich, wenn sich zwei oder mehr Personen treffen und der Abstand von zwei Metern nicht gewahrt werden kann.
 
Lockerungen seit dieser Woche
 
In dieser Woche sind bereits einige Lockerungen in Kraft getreten. Dienstleistungsunternehmen, wie unter anderem Friseure und Fußpfleger, dürfen unter der Einhaltung strenger Hygieneregeln öffnen. Gastronomiebetrieben ist es erlaubt, ihre Speisen und Getränke zu Abholung anzubieten. Gesellschaftliche Zusammenkünfte sind auf zehn Personen in Innenräumen oder 20 Personen draußen beschränkt. Andere öffentliche Versammlungen sind auf maximal 100 Teilnehmer begrenzt. In öffentlichen Bereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen weiterhin Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.
 
 
Einreise nach Tschechien
 
Die Tschechische Republik orientiert sich hinsichtlich der Einreisebestimmungen am Ampelsystem der EU-Gesundheitsagentur ECDC. In dieser wird Deutschland derzeit die Farbe Rot zugeordnet. Somit ist die Einreise nach Tschechien für deutsche Staatsbürger nur mit einem triftigen Grund erlaubt, der nachgewiesen werden muss. Als solcher zählt unter anderem ein beruflicher oder medizinischer Zweck. Familienbesuche werden nur zur Ausübung des Sorgerechts oder zur Pflege eines Verwandten gestattet. Die Einreise muss vorher online angemeldet werden. Sie ist ferner nur mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test oder einem höchstens 24 Stunden alten, negativen Antigentest gestattet. Ankömmlinge müssen nach fünf Tagen in Tschechien einen weiteren PCR-Test durchführen lassen und sich bis zum Erhalt des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Für Grenzpendler und andere Gruppen, wie beispielsweise Personen, die im Güterverkehr tätig sind, gelten mitunter andere Bestimmungen. Seitens des Robert Koch-Instituts wird Tschechien als Risikogebiet eingestuft. Vom Auswärtigem Amt besteht eine Reisewarnung.

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