Tschechien schafft Maskenpflicht ab Mitte März ab

Tschechien hebt weitere Corona-Maßnahmen auf. Ab Mitte März soll keine generelle Maskenpflicht im Land mehr gelten, lediglich für Fahrten mit Bus und Bahn sowie beim Besuch von Gesundheitseinrichtungen soll weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Bereits zu Beginn des neuen Monats entfällt zudem die Teilnehmerbegrenzung für Großveranstaltungen.
Während derzeit beispielsweise bei Konzerten lediglich 1.000 sitzende Zuschauer und Zuschauerinnen anwesend sein dürfen, soll es vom 1. März an keine Beschränkung mehr geben. Dies kündigte Gesundheitsminister Vlastimil Valek an. Für den 13. März ist eine weitere große Erleichterung für die Bevölkerung Tschechiens vorgesehen. Ab dann entfällt die generelle Maskenpflicht in Innenräumen. In Bus und Bahn sowie beim Besuch von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen muss allerdings auch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. 
 
Einreise nach Tschechien
 
Die Einreiseregeln nach Tschechien bleiben von den Lockerungen jedoch unberührt. Auch weiterhin unterliegen Reisende aus Deutschland in die Tschechische Republik einigen Pflichten. So müssen alle Personen eine elektronische Einreiseanmeldung ausfüllen. Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen ist, benötigt lediglich einen Nachweis über diesen Status. Personen ohne Impfung oder Genesung brauchen hingegen ein negatives Testergebnis. Die Testung kann in Form eines maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Antigentests bescheinigt werden.
 
Lockerungen auch in anderen Ländern
 
Neben den Neuerungen in Tschechien haben weitere europäische Länder ebenfalls Lockerungen angekündigt. So soll in der Slowakei der Zugang zu Sport- und Kulturveranstaltungen ab dem 26. Februar wieder ohne Impf- oder Genesungsstatus möglich sein. Zudem entfällt der 3G-Nachweis im Bereich der Gastronomie. Im April will auch Italien einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen und die Impfnachweispflicht lockern. Zunächst solle dieser für Aktivitäten im Freien nicht mehr vorgelegt werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise Kulturveranstaltungen und sportliche Aktivitäten.