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Tschechien: Quarantäne nach der Einreise wird zur Pflicht

München, 06.11.2020 | 10:27 | lvo

Wer nach Tschechien reist, muss sich ab dem 8. November einer verpflichtenden Quarantäne unterziehen. Diese gilt nach der Meldung des Auswärtigen Amtes auch für Geschäftsreisen und Reisen zu Studienzwecken. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Ein negativer COVID-19-Test kann die Isolationszeit verhindern oder verkürzen.


Tschechien: Prag Karlsbrücke
In Tschechien gilt ab dem 8. November eine Quarantänepflicht.
Touristische Reisen nach Tschechien sind derzeit ohnehin nicht erlaubt. Ab dem kommenden Sonntag müssen jedoch auch aus Deutschland einreisende Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser muss bei der Einreise oder innerhalb von fünf Tagen nach dem Grenzübertritt beim Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung vorgezeigt werden. Kann kein Test vorgewiesen werden, gilt eine Quarantänepflicht von zwei Wochen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Grenzpendler.

Ebenfalls ab dem kommenden Samstag setzt Tschechien das europäische Ampelsystem um. Herkunftsländer werden dann in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate eingeordnet: Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich (ausgenommen sind touristische Reisen). Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich. Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen. Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise prinzipiell nicht möglich. Ausgenommen sind hierbei familiäre Reisegründe, einige Berufsgruppen sowie Grenzpendler und Personen, deren Aufenthalt zwölf Stunden nicht überschreitet. Das Ampelystem ist eine Empfehlung des EU-Rates an die Staaten und soll einheitlich koordinierte Einreisebeschränkungen während der Corona-Pandemie fördern.

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