Tschechien kein Risikogebiet mehr: Reisewarnung entfällt am Sonntag

Das Robert Koch-Institut hat am frühen Freitagnachmittag seine Liste der Corona-Risikogebiete aktualisiert. Daraus geht unter anderem hervor, dass Tschechien als Risikogebiet gestrichen wird. Somit entfällt auch die Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes ab dem kommenden Sonntag, 6. Juni, um 0 Uhr.
Insbesondere Rückkehrer aus dem Nachbarland im Osten profitieren ab dem 6. Juni von einer erheblich erleichterten Wiedereinreise nach Deutschland. Da die Reisewarnung entfällt und Tschechien nicht mehr als Risikogebiet gilt, müssen Rückreisende vorab keine digitale Einreiseanmeldung mehr durchführen. Auch die Testpflicht, die binnen 48 Stunden nach der Heimkehr nach Deutschland verpflichtend ist, entfällt dann. Lediglich Flugreisende müssen weiterhin noch vor Abflug nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorweisen. Dafür sind sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests zulässig.

Reisewarnung für Tschechien aufgehoben: Keine Quarantänepflicht mehr

Auch die zehntägige Quarantänepflicht entfällt für Tschechien-Rückkehrer ab Sonntag. Diese kann jedoch bereits derzeit vermieden werden, indem ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesungsattest nachgewiesen wird. Geimpfte und Genesene sind generell von Test- und Quarantänepflichten ausgenommen, es sei denn, der Reisende hat sich zuvor in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten.

Einreisebestimmungen für Tschechien

Die Einreise nach Tschechien wurde bereits am 1. Juni erleichtert. Zu touristischen Zwecken ist ein Aufenthalt im östlichen Nachbarland seitdem wieder erlaubt. Vor der Einreise muss eine Online-Registrierung erfolgen. Zusätzlich benötigen Urlauber einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test oder alternativ ein höchstens 24 Stunden altes, negatives Antigen-Schnelltestergebnis. Innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise ist dann ein zweiter PCR-Test verpflichtend, bis zum Erhalt des Ergebnisses gilt eine Isolationspflicht. Ausgenommen sowohl von der Einreiseanmeldung als auch von der Test- und Quarantänepflicht sind Grenzpendler, Genesene sowie Geimpfte. Für letztere gilt, dass die Erstimpfung mindestens 22 Tage oder die zweite Dosis maximal neun Monate zurückliegen darf. Bei Vakzinen mit nur einer Impfdosis müssen ebenfalls mindestens 22 Tage vergangen sein. Diese Impfung darf zudem nicht länger als drei Monate zurückliegen.