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Tschechien: Einreise für Touristen wieder erlaubt

München, 02.06.2021 | 09:59 | cge

Tschechien öffnet sich wieder für Einreisende aus dem Ausland. Seit dem 1. Juni 2021 sind touristische Reisen in Deutschlands östliches Nachbarland wieder erlaubt. Urlauber unterliegen weiterhin der Test- und Quarantänepflicht.


Tschechien: Prag Karlsbrücke
Tschechien erlaubt die touristische Einreise wieder.
Wie aus den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes hervorgeht, ist die Einreise aus Deutschland nach Tschechien nun wieder aus jeglichem Grund möglich. Vorab müssen sich Urlauber jedoch mittels einer Online-Anzeige anmelden. Für die Einreise nötig ist weiterhin ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein maximal 24 Stunden alter, negativer Antigen-Schnelltest. Testergebnisse sollen in Schriftform mitgeführt werden. Innerhalb von fünf Tagen müssen Reisende zudem einen zweiten PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses herrscht eine Quarantänepflicht. Getestete müssen ihr Ergebnis der zuständigen Hygienebehörde zuschicken, um die Selbstisolierung zu beenden.
 
Ausnahmen von den Einreisebestimmungen
 
Für einige Personengruppen erleichtert Tschechien zudem die Einreise ins Land. Sowohl gegen das Coronavirus geimpfte als auch vom Virus genesene Personen, die in den vergangenen 180 Tagen erkrankt waren und dies mit einem ärztlichen Attest belegen können, müssen ihre Einreise vorab nicht über die Online-Anzeige anmelden. Auch die Test- und Quarantänepflicht entfällt. Ausnahmen bestehen unter anderem weiterhin für Grenzpendler, Tschechen, deren Familienangehörige und ausländische Personen mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien.
 
Wer gilt als geimpft?
 
Die Tschechische Republik erkennt neben den eigenen Impfzertifikaten des Landes auch Nachweise aus Deutschland, Österreich, der Slowakei, Slowenien, Ungarn sowie weiteren Staaten mit geringem Infektionsrisiko an. Um ohne Test- und Quarantänepflicht nach Tschechien einreisen zu können, gilt für Personen, die einen Impfstoff mit zwei Dosen bekommen, dass die Erstimpfung bereits mindestens 22 Tage zurückliegen muss. Die zweite Dosis darf maximal neun Monate her sein. Bei Vakzinen mit einer Impfdosis müssen ebenfalls mindestens 22 Tage vergangen sein. Diese Impfung darf zudem nicht länger als drei Monate zurückliegen.

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