Tschechien fordert Test bei Einreise

Tschechien will zum 9. Juli die Einreisebedingungen verschärfen. Nach übereinstimmenden Medienberichten bestätigte ein Regierungssprecher am 2. Juli die Pläne der Behörden, ab kommendem Freitag wieder von allen Einreisenden einen Impf- oder Genesungsnachweis zu verlangen. Hintergrund ist die Sorge vor einer Verbreitung der Delta-Variante des Coronavirus.
Update vom 6. Juli, 8:42 Uhr

Inzwischen hat das tschechische Gesundheitsministerium die neuen Einreisebedingungen per Verordnung offiziell beschlossen, die Regeln treten wie angekündigt zum 9. Juli in Kraft. Einreisende aus Deutschland müssen ab dann einen negativen Corona-Test nachweisen, sofern sie nicht vollständig geimpft sind. Es werden sowohl PCR-Tests, als auch Antigen-Schnelltests anerkannt. Erstere dürfen maximal 72 Stunden alt sein, Antigentests höchstens 48 Stunden. Zudem muss ein Online-Einreiseformular ausgefüllt werden. Im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs sind Aufenthalte in Tschechien von bis zu 24 Stunden jedoch von den neuen Auflagen ausgenommen.

Originalmeldung vom 2. Juli, 14:18 Uhr


Konkrete Details zu der neuen Einreiseregelung Tschechiens wurden noch nicht kommuniziert. So ist beispielsweise aktuell nicht bekannt, ob auch ein Genesenenstatus zur Befreiung von der Testpflicht berechtigen soll. Nach Aussage des Regierungssprechers plant Tschechien, ab dem 9. Juli von allen Einreisenden, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen, einen negativen PCR-Test zu verlangen. Diese Pflicht soll unabhängig vom Herkunftsland des Reisenden gelten. Tschechien unterteilt alle Länder in eine mehrstufige Ampelkategorie. Nach Informationen des Auswärtigen Amtes gilt Deutschland derzeit als „grünes Land“, noch sind demnach Einreisen nach Tschechien ohne triftigen Grund sowie ohne Test-, Quarantäne- oder Nachweispflicht gestattet.
 
Einreiseanmeldung ab 9. Juli erforderlich
 
Zusätzlich zur Erbringung der Nachweise soll ab Ende nächster Woche beim Grenzübertritt nach Tschechien auch das Ausfüllen einer digitalen Einreiseanmeldung zur Pflicht werden. Darüber hinaus wird die Definition einer vollständigen Impfung strikter: Bisher wurde der Impfschutz drei Wochen nach Erhalt der ersten Impfstoffdosis anerkannt. Künftig müssen Reisende alle nötigen Dosisgaben bekommen haben, um als komplett immunisiert und von der zusätzlichen Testpflicht befreit zu gelten.
 
Sorge vor Delta-Variante
 
Begründet werden die verschärften Maßnahmen von der tschechischen Regierung mit der Sorge vor der Verbreitung der Delta-Variante des Coronavirus. Diese als wesentlich ansteckender geltende Mutation wird inzwischen in immer mehr europäischen Staaten nachgewiesen, auch Deutschland hat der Virusstamm bereits erreicht. Aktuell verzeichnet Tschechien sehr niedrige Inzidenzwerte und gilt aus deutscher Sicht nicht als Corona-Risikogebiet.