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Türkei: Ausgangssperre ab 31. Dezember

München, 16.12.2020 | 09:50 | lvo

In der Türkei wird ab dem 31. Dezember eine Ausgangssperre verhängt, welche bis zum 4. Januar 2021 andauern soll. Das kündigte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan an. Die derzeit geltende zeitweise Ausganssperre wird demnach aufgrund steigender Neuinfektionen einer Verschärfung unterzogen.


Türkei Urlaub Side und Alanya
Die türkische Regierung kündigt für den 31. Dezember 2020 eine mehrtägige Ausgangssperre an.
Um die stetig steigende Zahl an Neuinfektionen in der Türkei einzudämmen, wird über Silvester eine Ausgangssperre im gesamten Land eingeführt. Diese soll ab 21 Uhr des 31. Dezembers in Kraft treten und bis 5 Uhr morgens am 4. Januar 2021 andauern. Während dieser Spanne dürfen Einwohner ihre Wohnungen und Häuser nur für die Arbeit, aus medizinischen Gründen und für den Einkauf des täglichen Bedarfs verlassen. Die meisten Geschäfte und Einrichtungen müssen schließen. Ausgenommen davon sind Supermärkte und Lieferdienste, darunter auch Restaurants, die beliefern.
 
Zeitweise Ausgangssperre bereits seit Anfang Dezember gültig
 
Bereits seit Anfang Dezember gelten in der Türkei zeitlich und auf Altersgruppen beschränkte Ausgangssperren. So dürfen Einwohner aktuell ihre Wohnungen werktags zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sowie an den Wochenenden nicht verlassen. Ausnahmen gelten für Personen über 65 Jahren, diese müssen täglich von 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetags in ihren Wohnungen bleiben. Für Personen unter 20 Jahren gilt eine Ausganssperre von 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetags. Wer sich im öffentlichen Raum befindet, muss einen Mund-Nase-Schutz tragen und einen Sicherheitsabstand von drei Schritten einhalten.
 
Rückreise nach Deutschland nur mit PCR-Test möglich
 
Besondere Vorkehrungen gelten aktuell auch für die Rückreise nach Deutschland. So müssen Reisende den türkischen Behörden ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Kosten dafür tragen die Personen selbst, zudem ersetzt dieser Test nicht die Quarantäneverordnungen der jeweiligen Bundesländer.

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