Türkei verlängert Corona-Testpflicht bis 31. März

Die Türkei verlängert ihre Corona-Testpflicht bei der Einreise. Nach Informationen der türkischen Nationalfluggesellschaft Turkish Airlines müssen Einreisende noch bis mindestens zum 31. März 2021 einen negativen PCR-Test besitzen, der bei Flugreisen bereits beim Check-in vorgelegt werden muss. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Airline informierte ihre Geschäftspartner per schriftlicher Mitteilung über die Verlängerung der Einreisevorgaben. Gefordert wird das Testzertifikat vom türkischen Gesundheitsministerium. Die Testpflicht greift bei Einreisen zu Lande sowie auf dem Luft- und Seeweg, bei Antritt eines Fluges darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Ausnahmen gelten für Flugzeug-Crews, Seeleute und Fahrer im Güterverkehr. Beim Grenzübertritt in die Türkei erfolgen zudem Temperaturmessungen, die bei erhöhten Werten weitere Gesundheitsuntersuchungen nach sich ziehen.
 
PCR-Test auch bei Rückreise nach Deutschland
 
Wer nach einem Aufenthalt in der Türkei nach Deutschland zurückfliegen möchte, muss dafür ebenfalls ein negatives PCR-Testergebnis vorzeigen. Die Probenentnahme darf in diesem Fall nicht länger als 48 Stunden zurückliegen, die Kosten für den Test tragen die Reisenden selbst. Kontrolliert werden die Zertifikate seitens der türkischen Behörden. Da die Türkei vom Robert Koch-Institut als Corona-Risikogebiet geführt wird, müssen Reiserückkehrer auch in Deutschland binnen 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Corona-Test beim Gesundheitsamt vorlegen. Zusätzlich wird eine zehntägige Quarantäne fällig, die frühestens nach fünf Tagen durch einen weiteren negativen Test vorzeitig beendet werden kann.
 
Lockerungen in der Türkei ab 1. März
 
Indes haben die türkischen Behörden eine stufenweise Lockerung der Corona-Maßnahmen ab dem 1. März angekündigt. Die einzelnen Provinzen des Landes sollen dann in vier verschiedene Corona-Risikoklassen mit den Warnstufen von geringem bis sehr hohem Risiko eingeteilt werden. Nach dieser Klassifizierung richten sich dann auch die Wiederöffnungen, konkrete Zeitpläne wurden jedoch noch nicht bekanntgegeben.