Türkei führt Übernachtungssteuer ein

Türkei-Urlauber zahlen künftig etwas mehr für den Aufenthalt an ihrem Wunschreiseziel. Wie die Tageszeitung Sözcü berichtet, hat das türkische Parlament am Donnerstag erstmals die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Diese hängt von der Art und Qualität der Unterkunft ab.
So wird bei einer Übernachtung im Fünf-Sterne-Hotel der Höchstbetrag von 18 Türkischen Lira fällig, was umgerechnet etwa 2,50 Euro entspricht. Den Höchstbetrag müssen auch Besucher von Fünf-Sterne-Feriendörfern, Boutiquehotels und weiteren besonderen Unterkünften entrichten. Übernachtungsgäste in Vier-Sterne-Hotels zahlen jeweils zwölf Lira (1,88 Euro) pro Nacht, im Drei-Sterne-Hotel werden neun Lira (1,41 Euro) fällig. Wer in Hotels mit einem oder zwei Sternen, in Motels, Pensionen, Aparthotels oder auf Campingplätzen nächtigt, zahlt den Mindestbetrag in Höhe von sechs Lira (rund 0,80 Euro) pro Nacht. Es wird zudem mit einer jährlichen Anhebung um mehr als 20 Prozent gerechnet, die schon 2020 in Kraft treten könnte.

Die Steuer ist in allen Fällen pro Nacht und pro Person zu entrichten. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, die von der Steuer befreit sind. Wie genau die Taxe zu entrichten ist, ist noch unklar. Das türkische Parlament hat jedoch beschlossen, das Geld direkt vom Bürger einzuziehen statt über die Unterkünfte abzurechnen.