Tunesien: Nächtliche Ausgangssperre verhängt

Tunesien hat angesichts der Verbreitung der Omikron-Mutation des Coronavirus im Land eine nächtliche Ausgangssperre eingeführt. Vorerst wurde die Sperrstunde, die am 13. Januar in Kraft getreten ist, für die Dauer von zwei Wochen verhängt. Zudem wurden für diesen Zeitraum Demonstrationen und sonstige öffentliche Zusammenkünfte verboten.
Die Ausgangssperre soll von 22 bis 5 Uhr gelten, das Auswärtige Amt weist diesbezüglich darauf hin, dass die Einhaltung streng kontrolliert wird. Die bereits vorher geltenden Infektionsschutzmaßnahmen bleiben auch nach der Ankündigung der nächtlichen Ausgangssperre in Kraft. So ist der Zugang zu öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen, Gastronomiebetrieben, Geschäften oder kulturellen Einrichtungen sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an die Vorlage eines tunesischen Gesundheitsausweises geknüpft. Wer aus dem Ausland kommt und dort geimpft wurde, kann mittels Impfpass und Ausweisdokument seine Impfung gegen COVID-19 nachweisen. Dazu empfiehlt das Auswärtige Amt, die Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von europäischen und tunesischen Impfzertifikaten ausgedruckt mit sich zu führen. Das Dokument ist auf der Website der Reise- und Sicherheitshinweise für Tunesien der Bundesbehörde verlinkt.

Regelungen für die Einreise nach Tunesien

Tunesien gestattet derzeit nur vollständig geimpften Urlauberinnen und Urlaubern die Einreise. Zusätzlich müssen alle Reisenden ab sechs Jahren einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen können, der in Englisch oder Französisch ausgestellt ist. Zudem muss der Testnachweis entweder über einen QR-Code verfügen oder ersichtlich von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt worden sein. Darüber hinaus ist vor dem Abflug die elektronische Einreiseanzeige auszufüllen, die von der Fluggesellschaft kontrolliert wird. Die Einreiseanzeige muss in zweifacher Ausführung ausgedruckt und unterschrieben mitgeführt werden. In Tunesien wird das Formular von den Mitarbeitenden des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturmessung am Flughafen einbehalten. Wer nicht vollständig geimpft ist und über einen Daueraufenthaltstitel oder die Staatsangehörigkeit Tunesiens verfügt, darf zwar einreisen, muss sich aber unmittelbar danach für zehn Tage in Quarantäne begeben, die frühestens nach sieben Tagen beendet werden kann.

Corona-Situation in Tunesien

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen Anfang Oktober und Ende Dezember den Wert 20 nicht überschritten hat, steigen die Infektionszahlen seit dem Jahreswechsel wieder stark an. Am 12. Januar wurde die Inzidenz mit 157,1 angegeben. Derzeit gilt das nordafrikanische Land für das Robert Koch-Institut jedoch nicht als Hochrisikogebiet. Momentan ist etwas mehr als die Hälfte der knapp 12 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Tunesiens vollständig gegen das Coronavirus geimpft.