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Corona: Tunesien führt Quarantäne für Pauschaltouristen ein

München, 28.01.2021 | 07:38 | sei

Tunesien weitet die geltende Pflicht zur Quarantäne bei der Einreise nun auch auf Pauschaltouristen aus. Dies geht aus einer Mitteilung des tunesischen Gesundheitsministeriums vom 25. Januar hervor. Die neue Regelung soll ab dem 1. Februar gelten.


Tunesien: Djerba Strand
Ab dem 1. Februar müssen auch Pauschalurlauber in Tunesien in Quarantäne.
Als Quarantäneunterkünfte sind 20 landesweit verteilte Zentren vorgesehen, die vom Gesundheitsministerium benannt werden. Die Urlauber müssen für die Kosten der Quarantäne selbst aufkommen und die Reservierungsbestätigung einer zertifizierten Unterkunft bereits bei der Ankunft am Flughafen vorzeigen. Auch ein negativer PCR-Test, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden ist, wird bei der Einreise verlangt. Nach sieben Tagen Isolation ist es den Touristen gestattet, auf eigene Kosten einen weiteren PCR-Test vornehmen zu lassen. Fällt dieser negativ aus, darf die Quarantäne verlassen werden. Ohne PCR-Test nach sieben Tagen muss die Quarantäne insgesamt 14 Tage eingehalten werden. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Maßnahmen ausgenommen.
 
Corona in Tunesien
 
Erst im November 2020 hatte Tunesien für Pauschalreisende die bis dahin geltende Quarantäneregelung abgeschafft, seither mussten sich nur Individualreisende isolieren. Das Land war von der Corona-Pandemie zunächst weniger betroffen, verzeichnete zuletzt jedoch ansteigende Infektionszahlen. Seit dem 7. Oktober 2020 wird Tunesien als Risikogebiet des Robert Koch-Instituts geführt, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
 
Ausgangssperre und Versammlungsverbot
 
In ganz Tunesien gibt es Ausgangssperren, deren genaue Bedingungen von den einzelnen Gouvernoraten festgelegt werden. Rund um die Hauptstadt Tunis dürfen die Menschen wochentags zwischen 20 und 5 Uhr, am Wochenende von 19 bis 5 Uhr ihre Wohnungen nicht verlassen. Versammlungen und Veranstaltungen sind weitgehend verboten, für die Gastronomie gelten Sperrstunden von 20 Uhr unter der Woche und 19 Uhr am Wochenende. Cafés dürfen bereits ab 16 Uhr keine Gäste mehr bewirten.

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