Tunesien: Keine Quarantäne für Ungeimpfte

Tunesien hat die Einreisebestimmungen für Personen ohne vollständigen Impfschutz gelockert. Wer mindestens 18 Jahre alt und nicht oder nicht komplett geimpft ist, muss sich von nun an nach dem Grenzübertritt nicht mehr in Quarantäne begeben. Nötig ist nur noch ein negativer Corona-Test.
Dabei darf es sich um höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests oder maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests handeln. Vorzuweisen sind die Bescheinigungen, welche von einer Gesundheitsbehörde ausgestellt und mit einem QR-Code versehen sein müssen, jeweils beim Check-in des Anreisefluges. Die anschließende fünftägige Quarantänezeit entfällt ab sofort. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen keiner Nachweispflicht, vollständig geimpfte Passagierinnen und Passagiere müssen nur ihr Impfzertifikat vorzeigen. Der Impfschutz wird als komplett angesehen, wenn die letzte Dosis mindestens 14 Tage beziehungsweise bei Verwendung des Impfstoffes von Johnson & Johnson 28 Tage vor der Ankunft erhalten worden ist.
 
Tunesien erhält Maskenpflicht aufrecht
 
Während viele Urlaubsländer die Maskenpflicht schon größtenteils abgeschafft haben, gilt sie in Tunesien weiterhin. Landesweit ist der Schutz in allen öffentlichen Gebäuden sowie Hotels und Geschäften anzulegen, im Großraum der Hauptstadt Tunis sogar im gesamten öffentlichen Raum. Auch in Pkw müssen alle Insassen und Insassinnen eine Maske tragen, sobald es mindestens einen Beifahrer oder eine Beifahrerin gibt. Touristenbusse dürfen jedoch wieder mit voller Kapazität ausgelastet werden, dies gilt ebenso für Hotels.
 
3G-Regel im öffentlichen Leben
 
Laut Auswärtigem Amt wendet Tunesien in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens noch immer die 3G-Regel an. So wird für den Zutritt zu öffentlichen Gebäuden ein Impfnachweis oder negativer PCR-Test benötigt, ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sollten zusätzlich ihren Reisepass bereithalten. Zudem ist es laut der Behörde ratsam, einen Ausdruck der Bestätigung des tunesischen Gesundheitsministeriums über die gegenseitige Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten mitzuführen.