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Tunesien: Quarantäne entfällt für Geimpfte und Genesene

München, 27.05.2021 | 15:15 | lvo

Die Einreisebedingungen für Tunesien werden angepasst. Wie das Nachrichtenportal A3M am Donnerstag meldet, entfällt die Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Urlauber ab dem 1. Juni. Diese besteht derzeit nur für Individualreisende.


Tunesien Gebäude Strand
Die Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene in Tunesien entfällt.
Wie der tunesische Regierungschef Hichem Mechichi bekanntgab, entfällt die Quarantäne für internationale Reisende ab dem kommenden Dienstag. Voraussetzung ist allerdings eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 oder eine bereits überstandene Erkrankung. Das betrifft vor allem Individualtouristen, da Pauschalurlauber bereits von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, sofern sie einen entsprechenden Voucher vorweisen können.

Derzeitige Einreisebestimmungen in Tunesien

Bislang durften vollständig geimpfte Individualurlauber sowie von COVID-19 genesene Personen, die bereits eine erste Impfdosis erhalten haben, ihre Pflichtquarantäne in einer Unterkunft ihrer Wahl verbringen. Die Quarantänezeit beträgt aktuell sieben Tage, zwischen dem fünften und dem siebten Tag kann die Isolation durch einen negativen PCR-Test beendet werden. Dieser Termin muss jedoch bereits vor der Anreise ausgemacht werden. Für alle nach Tunesien einreisenden Personen gilt darüber hinaus eine Testpflicht: Bei der Ankunft ist ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden ist.

Aktuelle Situation in Tunesien

Tunesien wird vom Auswärtigen Amt seit dem 25. April als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen. Vor dem Rückflug nach Deutschland muss demnach ein Negativtest vorgewiesen werden. Anschließend besteht die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die nach dem fünften Tag durch Vorlage eines negativen Tests, eines Impf- oder Genesungsnachweises vorzeitig beendet werden kann. Alle Reiserückkehrer müssen vorab eine Online-Einreiseanmeldung durchführen. In Tunesien dürfen Hotels, Gastronomiebetriebe und Geschäfte öffnen. Nachts gilt eine Ausgangssperre, die von 22 bis 5 Uhr andauert.

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