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Corona: Ungarn verlängert Grenzschließung bis März

München, 02.02.2021 | 11:10 | sei

Ungarn hat beschlossen, seine Grenzen weiterhin für ausländische Urlauber geschlossen zu halten. Noch bis mindestens zum 1. März 2021 bleiben Einreisen für fremde Staatsbürger nur aus wenigen Ausnahmegründen erlaubt. Touristische Aufenthalte zählen ausdrücklich nicht dazu.


Ungarn Budapest
Ungarn hält seine Grenzen noch bis zum 1. März 2021 für ausländische Touristen geschlossen.
Grundsätzlich zur Einreise berechtigt sind weiterhin nur ungarische Staatsangehörige sowie Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel und deren Familienangehörige. Ausnahmen von dem Einreiseverbot gelten zudem für Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung, Teilnehmer von kulturellen Organisationen und Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung für mehr als 90 Tage, die von der Ausländerbehörde ausgestellt wurde. Alle Einreisenden müssen sich für zehn Tage in häusliche Isolation begeben. Ohne Quarantäne oder Sondergenehmigung einreisen dürfen Geschäftsreisende, Grenzpendler und innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-19-Erkrankung Genesene.
 
Ausgangssperre in Ungarn bis zum 1. März
 
Ungarn hatte seine Grenzen zum 1. September 2020 für Ausländer geschlossen, um keine weiteren Infektionsfälle zu importieren. Derzeit gilt im Land der Status einer Nationalen Gefahrenlage. Die Beschränkungen umfassen auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr, während der die Bewohner ihre Unterkünfte nur für den Weg zur Arbeit oder zur Abwehr von Gefahren verlassen dürfen. Für Geschäfte gilt eine Sperrstunde von 19 Uhr, Apotheken und Tankstellen sind davon ausgenommen. Restaurants dürfen lediglich Speisen zum Mitnehmen anbieten. Geschlossen sind außerdem Kinos, Museen, Schwimmbäder und ähnliche Freizeiteinrichtungen.
 
Ungarn ist Risikogebiet
 
Nach einem starken Anstieg der Infektionszahlen im November und Dezember 2020 sinken die Fallzahlen in Ungarn seit Mitte Januar stetig. Dennoch zählt das Land seit dem 1. November aus deutscher Sicht als Corona-Risikogebiet gemäß der Einstufung des Robert Koch-Instituts. Es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

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