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Ungarn öffnet für Touristen

München, 06.07.2021 | 11:23 | soe

Ungarn gestattet Urlaubern aus Deutschland ab sofort wieder die Einreise auf dem Luftweg und die Übernachtung in den Hotels im Land. Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen schreibt, müssen Flugpassagiere das digitale COVID-Zertifikat der EU besitzen. Der Zugang zu touristischen Unterkünften ist ohne Beschränkungen möglich und es herrscht dort weder Test- noch Maskenpflicht.


Ungarn Budapest
Ungarn erlaubt ab sofort wieder touristische Einreisen mit dem Flugzeug und Übernachtungen von Urlaubern in Hotels.
Ungarn hatte die nächste Stufe der Wiederöffnung an das Erreichen von 5,5 Millionen Erstimpfungen geknüpft. Dieser Wert wurde gemäß einer Regierungsmitteilung vom 2. Juli inzwischen erzielt, womit fortan in dem Staat weitere umfassende Lockerungen in Kraft treten. Bislang durften keine touristischen Einreisen auf dem Luftweg stattfinden und Hotels in Ungarn im Rahmen der Corona-Beschränkungen keine Touristen beherbergen. Diese Verbote entfallen ab sofort. Um in den Unterkünften übernachten beziehungsweise sie betreten zu dürfen, ist kein Corona-Test notwendig. Auch beim Restaurantbesuch wird dieser nicht benötigt, egal ob in Innen- oder Außenbereichen Platz genommen wird.
 
Einreise nach Ungarn
 
Die Einreise nach Ungarn auf dem Landweg ist aus allen Staaten des Schengen-Raums möglich, es muss dabei kein Test vorgelegt und keine Quarantäne eingehalten werden. Ungarn-Urlauber, die mit dem Flugzeug einreisen, haben ein digitales COVID-Zertifikat der EU vorzulegen und damit einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis nachzuweisen. Für Besucher von Fußball-EM-Spielen in Budapest gelten Sonderregeln, sie dürfen unter Vorlage ihrer Stadion-Eintrittskarte und eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests auf dem Luftweg einreisen.
 
Maskenpflicht in Ungarn entfällt
 
Zu den neuen Lockerungsmaßnahmen zählt auch der Entfall der Maskenpflicht in geschlossenen, für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumen. Lediglich in Gesundheits- und Seniorenpflegeeinrichtungen besteht sie weiterhin. In Geschäften gibt es keine Begrenzung der Kundenzahl je Quadratmeter mehr, auch das Mindestabstandsgebot fällt weg. Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen wie Theater, Kinos, Strände und Bäder dürfen ohne Test- oder Impfnachweis besucht werden. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern stehen jedoch weiterhin nur vollständig geimpften Personen offen.

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