Service-Code:
Hilfe und Kontakt
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt anmelden, Zeit sparen und exklusive Angebote sichern.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Urteil: Unfall während Hoteltransfer ist Reisemangel

München, 07.12.2016 | 10:45 | hze

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat die Rechte von Pauschalreise-Kunden weiter gestärkt. Wie aus einem aktuellen Urteil des höchsten deutschen Gerichts hervorgeht, gilt auch ein unverschuldeter Unfall während eines organisierten Bustransfers als Reisemangel. Folglich haben die Kunden auch Anspruch auf Minderung oder die komplette Erstattung des Urlaubspreises. Laut den Richtern fällt das Risiko, dass eine Pausschalreise unverschuldet nicht durchgeführt werden kann, beim Veranstalter.


Urteil Bundesgerichtshof
Ein Unfall auf dem Hoteltransfer gilt laut BGH als Mangel einer Pauschalreise, selbst wenn den Veranstalter keine Schuld trifft. Kunden haben daher ein Recht auf Rückzahlung des Reisepreises.
Im verhandelten Fall hatten die Kläger einen Urlaub in der Türkei gebucht. Auf der Fahrt vom Flughafen zum Hotel hatte ein Geisterfahrer den Transferbus gerammt. Da die Reisenden dabei zum Teil schwere Verletzungen erlitten und den Urlaub abbrechen mussten, klagten sie gegen den Veranstalter auf Erstattung des Preises. Während das Amtsgericht Neuss die Klagen in erster Instanz noch abgewiesen und den Unfall als „allgemeines Lebensrisiko der Reisenden“ bezeichnet hatte, hob das oberste Gericht in Revision diese Entscheidungen nun auf.

Laut Paragraf 651 c BGB ist ein Veranstalter dazu verpflichtet, dass eine Reise die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Da es dem Veranstalter nicht gelungen ist, seine Kunden unversehrt zum gebuchten Hotel zu bringen, sei die Reiseleistung laut BGH insgesamt als mangelhaft zu werten. Der Umstand, dass den Veranstalter keine Schuld an dem durch einen Geisterfahrer verursachten Unfall trifft, sei dabei unerheblich. Bei einer Pauschalreise trägt der Anbieter die die Preisgefahr – also das Risiko, die vereinbarte Summe nicht zu erhalten – auch dann, wenn die Reise durch Umstände nicht stattfinden kann, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können. (Urteil vom 6. Dezember 2016, Aktenzeichen X ZR 117/15 und X ZR 118/15)
 

Weitere Nachrichten über Reisen

Waldbrand Gefahr Schild
13.03.2025

30 Grad in Griechenland: Waldbrandgefahr schon jetzt hoch

In Griechenland herrschen in diesem Jahr bereits im März Temperaturen von bis zu 34 Grad. Anhaltende Trockenheit und starke Winde erhöhen das Risiko für Waldbrände erheblich. Die Behörden reagieren mit strengen Maßnahmen.
Fuerteventura Puerto del Rosario Playa de Los Pozos
12.03.2025

Badeverbot auf Fuerteventura: Beliebter Stadtstrand gesperrt

Die Playa de los Pozos in Puerto del Rosario ist vorübergehend für Badegäste gesperrt. Gesundheitsbehörden fanden eine erhöhte Konzentration von Fäkalbakterien im Wasser.
Australien Sydney Bondi Beach
12.03.2025

Australien: Sturm Alfred zerstört Strände an der Gold Coast

Nach dem Durchzug von Sturm Alfred wurden große Teile der Strände an der australischen Gold Coast zerstört. Experten warnen, dass die natürliche Erholung Jahre dauern könnte, doch Behörden planen schnelle Gegenmaßnahmen.
palme_sturm
12.03.2025

Sturmtief "Konrad" nimmt Kurs auf Mallorca: Regen, Sturm und kühle Temperaturen erwartet

Nach Sturmtief "Jana" trifft ab Donnerstagnachmittag "Konrad" auf Mallorca. Das Wetter wird unbeständig mit starkem Regen, stürmischem Wind und fallenden Temperaturen. Reisende sollten sich auf mögliche Einschränkungen einstellen.
Megafon Streik
10.03.2025

Spanien: Streiks bei der Bahn im März und April geplant

Reisende in Spanien müssen sich auf Einschränkungen im Bahnverkehr einstellen. Die Gewerkschaften haben an mehreren Tagen im März und April zu landesweiten Streiks bei der staatlichen Eisenbahngesellschaft Renfe aufgerufen.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.