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Verdi kündigt Streik im öffentlichen Nahverkehr an

München, 23.02.2024 | 09:56 | rpr

Die Gewerkschaft Verdi hat für die kommende Woche bundesweit zu einem erneuten Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Demnach könnten zwischen Montag, dem 26. Februar, und Samstag, dem 2. März, Busse und Bahnen der kommunalen Verkehrsbetriebe stillstehen. Die Arbeitsausstände sollen regional an unterschiedlichen Tagen stattfinden, als Hauptstreiktag wurde der 1. März angekündigt.


Mitglieder von Verdi demonstrieren auf der Straße
Verdi ruft erneut zu einem bundesweiten Warnstreik bei Bussen und Bahnen auf.
Fahrgäste von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen müssen sich in der kommenden Woche auf erneute Beeinträchtigungen und Ausfälle im öffentlichen Nahverkehr einstellen. Wie es in einer offiziellen Pressemitteilung von Verdi heißt, werde der Personennahverkehr in den einzelnen Bundesländern an unterschiedlichen Tagen überwiegend ganztags und mehrtägig bestreikt. Hauptstreiktag soll jedoch Freitag, der 1. März, sein, an dem zeitgleich Fridays for Future zum Klimastreiktag aufgerufen hat.
 
Unterschiedliche Auswirkungen auf ÖNPV
 
Die Auswirkungen auf den Nahverkehr dürften je nach Region unterschiedlich ausfallen. Fahrgäste sollten demnach die Meldungen ihrer Verkehrsgesellschaft im Blick behalten und an jeweiligen Streiktagen auf alternative Verkehrsmittel ausweichen. Flughäfen sowie die Deutsche Bahn sind von dem Streik nicht betroffen, dennoch sollten Reisende ausreichend Zeit für ihren Transfer einplanen. Auch in Bayern sollen Busse und Bahnen planmäßig verkehren, aktuellen Informationen zufolge soll es in dem Bundesland zu keiner Streikbeteiligung kommen.
 
Fortsetzung der Streikwelle
 
Verdi setzt mit der erneuten Ankündigung eine bestehende Streikwelle fort. Bereits Anfang Februar kam es bundesweit in mehr als 130 kommunalen Betrieben zu einer Arbeitsniederlegung. Hintergrund des Streiks sind die laufenden Tarifverhandlungen der rund 90.000 Beschäftigen im kommunalen ÖPNV zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlastung der Beschäftigten.

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