Verschärfung der Umweltzone in Brüssel

Seit dem 1. Januar 2019 gelten in Brüssel strengere Regelungen im Bereich der dortigen Umweltzone. Das bereits bestehende Einfahrverbot wurde auf weitere Fahrzeugmodelle ausgedehnt. Für deutsche Autofahrer, die mit eigenem Wagen in die Umweltzone fahren möchten, gilt zudem eine Registrierungspflicht.
 
Bereits seit dem 1. Januar 2018 hat Brüssel in der gesamten Metropolregion eine Umweltzone eingerichtet, in die seit ihrer Einführung keine Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 und 1 einfahren dürfen. Seit diesem Jahr betrifft das Verbot nun auch Diesel-Modelle mit der Norm Euro 2 sowie Benziner mit der Abgasnorm Euro 1. Die Vorgaben gelten rund um die Uhr an allen Tagen der Woche, bei Verstößen werden Bußgelder von bis zu 350 Euro fällig. Kontrolliert wird die Einhaltung per Kameraüberwachung und Kennzeichenabgleich.
 
Die Grenze der Umweltzone bilden der Brüsseler Autobahnring R0 sowie im Süden die Gemeinde Watermael-Boitsfort. Reisende können ihre Wagen auf den am Rand des Sperrgebiets gelegenen Park-&-Ride-Plätzen abstellen und von dort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt gelangen. Deutsche Autofahrer sollten zudem beachten, dass sie in Deutschland zugelassene Fahrzeuge vorab online registrieren müssen, auch wenn diese die Einfahrkriterien erfüllen.