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Vietnam: Regeln für visafreie Einreise

München, 08.12.2022 | 09:14 | soe

Vietnam fordert von Urlaubern und Urlauberinnen, die sich nicht länger als 15 Tage im Land aufhalten wollen, kein Visum für die Einreise. Diese Regelung gilt bereits seit geraumer Zeit, nun verweist das Auswärtige Amt allerdings auf einige Bedingungen, die dabei zu beachten sind. So sollten die Einreisenden beispielsweise ein schon gebuchtes Rückflugticket mit sich führen.


Vietnam Hue Tempel
Vietnam erlaubt für Kurzzeit-Urlaubsgäste die Einreise ohne Visum, dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten.
Um den vietnamesischen Behörden nachweisen zu können, dass kein unerlaubtes Überschreiten des 15-tägigen Aufenthalts geplant ist, kann der Ausdruck eines Rück- oder Weiterflugtickets dienen. Außerdem sollten Reisende laut Auswärtigem Amt direkt nach dem Grenzübertritt kontrollieren, ob sie in ihrem Pass einen Einreisestempel mit Gültigkeitsdatum erhalten haben. Falls dieser fehlt, droht bei der Ausreise ein Bußgeld. Zu beachten ist außerdem, dass der Reisepass ab dem Tag der Einreise noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muss.
 
In diesen Fällen wird ein Visum benötigt
 
Wer nicht zu touristischen Zwecken, sondern beispielsweise als Journalist oder Journalistin beziehungsweise aus geschäftlichen Gründen nach Vietnam reist, muss ein Visum beantragen. Gleiches gilt auch für Urlauber und Urlauberinnen, die länger als 15 Tage bleiben möchten. Zwar besteht auch die Möglichkeit, das Dokument erst bei der Einreise, also „on arrival“ zu erhalten, das Auswärtige Amt rät jedoch davon ab und empfiehlt, die Beantragung stattdessen vor der Einreise online oder als e-Visum vorzunehmen.
 
Keine Corona-Nachweise für Einreise erforderlich
 
Bereits seit Mitte Mai 2022 gibt es keine coronabedingten Test- oder Nachweispflichten für Vietnam-Reisende mehr. Ankommende sind jedoch durch die Regierung dazu aufgerufen, sich nach der Einreise für zehn Tage einer Selbstbeobachtung zu unterziehen und im Fall von COVID-19-Symptomen geeignete Maßnahmen zu treffen. Während der Beobachtungsphase darf die Unterkunft allerdings verlassen und das Land bereist werden, es handelt sich nicht um eine Isolation. Wer einen Corona-Impfnachweis besitzt, sollte diesen darüber hinaus mitführen.

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