Verspätung bei Zug zum Flug ist kein Entschädigungsgrund

Viele Pauschalreisen beinhalten ein Rail&Fly-Ticket, das es Urlaubern ermöglicht, bequem mit der Bahn zum Flughafen und anschließend wieder nach Hause zu kommen. Ist der Zug zum Flug jedoch verspätet und der Flug wird verpasst, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
In dem Gerichtsurteil (Aktenzeichen 114 C 23274/18) heißt es, dass Reisende ihre Anreise zum Flughafen auch bei einem Rail&Fly-Ticket entsprechend planen müssen. Dabei sollten auch Verspätungen einkalkuliert werden. Es wird empfohlen, sich mindestens zwei Stunden vor der Abreise am Airport einzufinden. Verpassen Urlauber ihren Flug aufgrund eines verspäteten Zuges während der Anreise, steht ihnen laut dem Gerichtsurteil weder ein Ersatzflug noch die Entschädigung für einen verpassten Urlaubstag zu. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Grundlage des Gerichtsbeschlusses ist die Klage zweier Passagiere, die wegen einer zweistündigen Zugverspätung ihren Flug nach Dubai verpassten. Nachdem die Reisenden dies bei ihrem Reisebüro angezeigt hatten, übernachteten sie vor Ort in einem Hotel und buchten einen Ersatzflug für den Folgetag, wofür ihnen vom Reisebüro Kosten in Höhe von 1.682,88 Euro in Rechnung gestellt wurden. Die Passagiere klagten daraufhin gegen das Reisebüro.