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Zypern führt Corona-Quarantäne bei Einreise ein

München, 04.02.2021 | 12:02 | soe

Zypern führt ab dem 6. Februar eine Quarantänepflicht bei der Einreise ein. Sie gilt für Reisende aller Länder, die vorgegebene Isolationszeit beträgt 72 Stunden. Danach muss ein weiterer PCR-Test vorgenommen werden, zusätzlich zu dem bereits bei der Ankunft geforderten negativen Testergebnis.


Felsen der Aphrodite auf Zypern
Zypern führt zum 6. Februar eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden ein.
Zypern unterteilt alle Länder in eine Kategorienliste, aus der sich die jeweiligen Einreisebestimmungen ergeben. Deutschland gehört aktuell zur Kategorie B, weshalb Ankömmlinge noch vor Reiseantritt einen PCR-Test vornehmen lassen müssen. Dieser darf zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden sein. Hinzu kommt nun noch ein zweiter PCR-Test, der von den Reisenden auf eigene Kosten am Ende der dreitägigen Quarantäne in Zypern durchgeführt werden muss. Außerdem ist noch vor dem Abflug eine Online-Registrierung notwendig, um den Cyprus Flight Pass zu erhalten. Dieser ist in ausgedruckter Form mitzuführen.
 
Zypern ist Corona-Risikogebiet
 
Zypern verzeichnet seit Mitte Januar sinkende Infektionszahlen, der Inzidenzwert liegt jedoch noch immer so hoch, dass der Inselstaat vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet gelistet wird. Um der Pandemie Herr zu werden, gilt noch bis mindestens Ende Februar 2021 eine generelle Ausgangssperre. Wer seine Wohnung verlassen möchte, darf dies höchstens zweimal täglich und nur mit behördlicher Genehmigung tun, die per SMS erteilt wird. Für gastronomische Betriebe gilt eine Sperrstunde von 19 Uhr.
 
Lockerungen ab 8. Februar
 
Bereits seit Anfang Februar dürfen Friseursalons in Zypern wieder Kunden bedienen. Ab dem 8. Februar sollen dann auch alle Geschäfte des Einzelhandels sowie Einkaufszentren wieder öffnen dürfen. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt wieder religiöse Messen erlaubt, auch Museen und archäologische Stätten sollen für Besucher zugänglich sein. Die strenge Ausgangssperre bleibt jedoch zunächst in Kraft.

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