
Auch, wer seinen als verloren gemeldeten Pass wiederfindet, muss das den Behörden mitteilen. Bei Missachtung der Meldepflicht drohen Geldstrafen.
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Chat startenOb zu Hause oder schon auf Achse – wenn plötzlich der Reisepass weg ist und bald ein Flug ansteht, kommt sicher erst einmal leise Panik auf. Was genau dann zu tun ist, hängt von eurer Situation ab: Ist der Reisepass verloren gegangen? Oder wurde er gestohlen? Wie viel Zeit bleibt bis zur Abreise? Wir erklären Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn Urlauber plötzlich ohne Pass dastehen.
Egal, wo und wann der Reisepass verloren geht, zunächst gilt: Tief durchatmen, nochmal genau suchen und bei tatsächlichem Verlust des Passes unbedingt die Meldepflicht beachten. Im dritten Schritt erfolgt dann der Antrag auf einen neuen Reisepass oder ein vorläufiges Ersatzdokument.
Um unnötigen Stress, Mehraufwand und Zusatzkosten zu vermeiden, lohnt es sich, einmal tief durchzuatmen und sich erneut auf die Suche nach dem Dokument zu machen. Es kommt eben doch immer wieder vor, dass ein Reisepass erst verlegt wird, dann jedoch wiederauftaucht und entsprechende Erleichterung beim Inhaber auslöst.
Wer seinen Reisepass verloren hat und nicht mehr findet, ist gesetzlich verpflichtet, eine Verlustanzeige bei den Behörden aufzugeben. Wurde der Reisepass gestohlen, muss zusätzlich eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen.
Ob ein Ersatzdokument in Frage kommt und wenn ja, welches, hängt von der jeweiligen Situation ab. Wer seinen Pass beispielsweise im Inland und mit ausreichend zeitlichem Abstand zur nächsten Reise verliert, kann ganz normal einen neuen Reisepass beantragen. Wenn das Dokument kurz vor einem Flug oder im Ausland verschwindet, ist das Prozedere zwar aufwendiger – eure Reise aber noch längst nicht verloren.
Wenn der Reisepass zu Hause abhandenkommt, könnt ihr die Verlustmeldung und den Antrag für einen neuen Pass in einem Schwung bei eurem zuständigen Bürgeramt erledigen. Die Behörde leitet den Verlust direkt an die Polizei, Interpol und das Schengener Informationssystem weiter. Je nachdem, wie viel Zeit bis zur Abreise bleibt, können Urlauber ihren Reisepass regulär beantragen, im Expressverfahren oder auf einen vorläufigen Reisepass zurückgreifen.
Wer noch genügend Zeit bis zur Abreise hat, meldet den Verlust des Reisepasses beim Bürgeramt und beantragt dann ganz normal einen neuen.
Steht der Abflug kurz bevor, gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Da Behörden und Bundesdruckerei den Auftrag wesentlich schneller abwickeln, berechnen sie einen entsprechenden Zuschlag. Das neue Dokument ist spätestens nach drei Werktagen abholbereit und unterscheidet sich ansonsten nicht von einem Reisepass, der regulär beantragt wurde.
Haben Bundesbürger den Reisepass verloren und die Abreise steht unmittelbar bevor, können sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den das Bürgeramt sofort ausstellt und aushändigt. Dafür kann die Behörde zusätzliche Nachweise wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen verlangen. Der vorläufige Reisepass verfügt nur über eine Gültigkeit von einem Jahr. Außerdem akzeptieren nicht alle Länder das Ersatzdokument für die Einreise. Dementsprechend ist es wichtig, vorab in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu prüfen, ob die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist.
Grundsätzlich bleibt der Ablauf derselbe, wenn euer Reisepass im Ausland verschwindet: Meldet den Diebstahl oder Verlust des Reisepasses bei der örtlichen Polizei und lasst euch das Ganze entsprechend bescheinigen.
Danach hilft die nächste deutsche Botschaft oder ein Konsulat weiter. Hier bekommen Betroffene nicht nur alle Informationen darüber, ob und wie die Ausreise möglich ist, sondern auch einen Reiseausweis oder einen befristeten Reisepass, um wieder nach Deutschland einreisen zu können. Wer dabei eine Kopie seiner Dokumente vorlegen kann, erleichtert das Prozedere enorm und beschleunigt somit die Bearbeitungszeit.