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Dänemark lockert Einreiseregelungen zum 1. Februar

München, 02.02.2022 | 09:48 | twi

Dänemark hat seine Einreiseregelungen zum 1. Februar gelockert. Demnach müssen Geimpfte und Genesene keinen zusätzlichen Negativtest auf COVID-19 vorlegen. Für Ungeimpfte bleibt die Testpflicht jedoch bestehen, Reisende können sich dem Test dabei vor oder direkt nach der Einreise unterziehen. 


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Dänemark hat seine Einreiseregeln zum 1. Februar gelockert.
Es wird empfohlen, den Nachweis über eine vollständige Impfung gegen, eine Genesung von oder einen Negativtest auf COVID-19 digital vorzuzeigen. Sowohl die Corona-Warn-App als auch die CovPass-App können dafür genutzt werden. Gültig sind jedoch auch der gelbe Impfpass sowie ein ausgedrucktes Testergebnis. Gleichzeitig hat Dänemark die Liste der Impfstoffe, die bei einer Einreise akzeptiert werden, von fünf auf neun erweitert. Wer nicht geimpft ist, muss den dänischen Behörden einen maximal 48 Stunden alten Antigen- oder einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Alternativ kann auch innerhalb der ersten 24 Stunden nach Einreise eine Testung in einem autorisierten dänischen Testzentrum erfolgen. Zudem müssen Einreisende nicht länger Bürgerinnen und Bürger eines EU- oder Schengen-Staates sein, bei einigen Ländern wird in diesem Fall jedoch eine zehntägige Quarantäne für Ungeimpfte unabhängig von ihrem Testergebnis verordnet.

Regelungen bei der Rückreise

Alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen, da Dänemark vom Robert Koch-Institut nach wie zu den Hochrisikogebieten gezählt wird. Personen, die nicht unter 2G fallen, müssen sich nach der Rückkehr zudem für zehn Tage isolieren und haben nach frühestens fünf Tagen die Möglichkeit, sich aus der Isolation freizutesten. Wer für einen Tagesausflug in Dänemark war und nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Rückreise jedoch lediglich einen Negativtest vorlegen. Auch nach einem maximal 72 Stunden langen Besuch von Verwandten sowie für Pendlerinnen und Pendler entfällt die Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Dänemark. 

Ausnahmeregelungen bei Tagesausflügen

Nicht geimpfte Tagesausflüglerinnen und Tagesausflügler müssen bei der Einreise nach Dänemark keinen Test vorlegen, da die Testpflicht lediglich für Aufenthalte gilt, die länger als 24 Stunden sind. Zudem entfällt die Testpflicht ebenso für Kinder unter 16 Jahren sowie Reisende, die über einen Wohnsitz in Schleswig-Holstein verfügen. An den deutsch-dänischen Grenzübergängen werden stichprobenartige Tests durchgeführt. Gemeinsam mit dem Impf-, Test- oder Genesenennachweis muss daher ein Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden, damit eine Identitätsfeststellung erfolgen kann. In Deutschlands nördlichem Nachbarland wurden am 1. Februar alle pandemiebedingten Einschränkungen abgeschafft, die Sieben-Tage-Inzidenz wurde jedoch am Mittwochmorgen mit 5.215 angegeben. 81 Prozent der Bevölkerung sind doppelt gegen COVID-19 geimpft, 61 Prozent der Däninnen und Dänen haben zudem bereits eine Booster-Impfung erhalten.

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