Dominikanische Republik: Reisepass muss nur für Reisedauer gültig sein

Die Dominikanische Republik verlängert ihre Ausnahmeregelung zur Mindestgültigkeit des Reisepasses. Wer aus einem EU-Staat in das karibische Land einreisen möchte, benötigt auch ab dem 1. Dezember 2024 nur einen Reisepass, der für die Dauer des Urlaubs gültig ist. Von den meisten anderen Staatsangehörigen wird ein Pass mit noch mindestens sechs Monaten Gültigkeit verlangt.
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Für den Urlaub in der Dominikanischen Republik muss der Reisepass weiterhin nur für die Reisedauer gültig sein.
Neben Touristinnen und Touristen aus EU-Staaten profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger Kanadas, des Vereinigten Königreichs, der USA, Brasiliens, Chiles, Argentiniens, Kolumbiens und Ecuadors von der verlängerten Toleranzregelung. Diese wäre eigentlich zum 30. November dieses Jahres ausgelaufen, wurde durch die dominikanischen Behörden aber nun um ein weiteres Jahr verlängert. Voraussetzung ist, dass die Einreise zu touristischen Zwecken erfolgt, worunter jedoch auch der Besuch von Freunden oder Familienangehörigen, medizinische Gründe oder der Zwischenstopp einer Reise zählen. Eingeführt wurde die Ausnahmeregelung ursprünglich im August 2022, um den Tourismus nach der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln.

Was muss bei der Einreise noch beachtet werden?

Zusätzlich zum gültigen Reisepass benötigen Urlauberinnen und Urlauber für die Dominikanische Republik ein ausgefülltes E-Ticket, das der Ein- und Ausreisekontrolle dient. Dieses kann kostenfrei auf der Webseite des Einreiseministeriums eingereicht werden und ersetzt seit einigen Jahren die zuvor üblichen Ein- und Ausreisekarten aus Papier. Reisende sollten dabei unbedingt die offizielle Homepage des Ministeriums nutzen und keine Drittanbieter beauftragen, denn in der Vergangenheit wurden mehrere Touristinnen und Touristen Opfer einer Betrugsmasche. Ein Visum ist für einen maximal 30 Tage dauernden Urlaub in der Dominikanischen Republik für deutsche Reisende nicht nötig, sie sollten laut Auswärtigem Amt aber ein gültiges Rückflugticket vorlegen können.