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Erstattungen für stornierte FTI-Reisen beginnen - Was Betroffene wissen müssen

München, 09.08.2024 | 14:25 | spi

Die Insolvenz der FTI Group Anfang Juni führte zur Stornierung von über 200.000 Pauschalreisen. Betroffene Reisende können nun die von ihnen geleisteten Zahlungen zurückfordern. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat den Erstattungsprozess eingeleitet. Dabei ist zu beachten, wie der Prozess funktioniert, welche Unterlagen benötigt werden und was bei Mehrpersonen-Reisen gilt.


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Erstattungsanträge für stornierte FTI-Reisen werden über das Online-Portal des DRSF eingereicht.
Der Erstattungsprozess wird für Betroffene, deren Kontaktdaten dem DRSF bereits vorliegen, durch direkte E-Mails eingeleitet. Diese enthalten einen Link zu einem Online-Portal, wo die Rückzahlung beantragt werden kann. Für Mitreisende ist dabei nur ein gemeinsamer Antrag möglich. Sollten während des Antragsprozesses Fragen auftreten, steht die Hotline (030 7895 4770) des DRSF montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr zur Verfügung, um Unterstützung zu bieten.
 
Erforderliche Dokumente für die Erstattung
 
Zur Durchführung des Erstattungsantrags müssen Betroffene die Buchungsbestätigung, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein vorlegen. Zusätzlich sind Quittungen für zusätzliche Ausgaben, die vor Ort getätigt wurden, erforderlich. Falls die Reise mehrere Personen umfasste, müssen die Vollmachten aller Mitreisenden eingereicht werden.
 
Ausschluss von Einzelleistungen und künftige Schritte
 
Die Rückerstattung umfasst ausschließlich Pauschalreisen. Einzelleistungen wie Hotelzimmerbuchungen oder Mietwagen sind nicht über den DRSF abgesichert. Hierbei können Betroffene versuchen, diese über andere Wege, beispielsweise Chargeback-Verfahren, zurückzufordern.
 
Quelle: dpa
 
Weitere Informationen zur FTI-Insolvenz und den Rechten von Pauschalreisenden finden Sie auf unserer Serviceseite zum Thema.

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