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Französisch-Polynesien: Lockerung der Corona-Maßnahmen und Einreiseerleichterung

München, 20.05.2022 | 11:04 | twi

Seit dem 18. Mai gelten in Französisch-Polynesien gelockerte Corona-Maßnahmen. Zudem wurde die Einreise für Urlauberinnen und Urlauber erleichtert. Die Lockerung der pandemiebedingten Beschränkungen betrifft die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie die Abschaffung des 3G-Nachweises in Einrichtungen der Gesundheitspflege


Tahiti
In Französisch-Polynesien gelten gelockerte Corona-Maßnahmen und Einreisebestimmungen.
Das südpazifische Überseegebiet Frankreichs, zu dem unter anderem die beliebten Reisedestinationen Tahiti und Moorea gehören, begründet die Lockerungen mit der positiven Entwicklung der Corona-Lage auf den 118 Inseln und Atollen. So wurde die Maskenpflicht zum 18. Mai auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Booten oder Flugzeugen gestrichen. Bereits vorher war die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlich zugänglichen Innen- und Außenbereichen, Freizeiteinrichtungen sowie in Flughäfen und Fährterminals abgeschafft worden. Bestehen bleibt die Regelung nur noch in geschlossenen Räumen von Einrichtungen der Gesundheitspflege. Dennoch empfehlen die örtlichen Behörden, dass vor allem mit COVID-19 infizierte Personen, Kontaktpersonen sowie vulnerable Gruppen nach wie vor eine Maske tragen sollten, um sich und andere zu schützen. Darüber hinaus wurde der Gesundheitspass, der als 3G-Nachweis genutzt wird, für den Besuch von Kranken- und Pflegeeinrichtungen abgeschafft und wird auf den Inseln Französisch-Polynesiens nicht länger benötigt.
 
Keine Testpflicht für Geimpfte
 
Wer aus einem von der französischen Regierung als „grün“ eingestuften Land, zu denen alle EU-Mitgliedsstaaten gehören, nach Französisch-Polynesien reisen möchte und vollständig gegen COVID-19 geimpft ist, muss vor dem Abflug nicht länger einen negativen Corona-Test vorlegen. Ein Impfnachweis reicht für die Einreise aus. Nach neun Monaten muss jedoch eine Auffrischungsimpfung vorgenommen worden sein, um als geimpft zu gelten. Auch für ungeimpfte Urlauberinnen und Urlauber wird die Einreise in das französische Überseegebiet erleichtert. Sie müssen, sofern sie aus einem „grünen“ Gebiet kommen, keinen besonderen Grund mehr für die Einreise angeben. Es wird jedoch noch immer entweder ein maximal 72 Stunden alter PCR- oder höchstens 48 Stunden alter Antigentest gefordert. Alternativ wird auch eine Genesungsbescheinigung, die zwischen elf Tagen und sechs Monaten alt ist, akzeptiert.
 
Corona in Französisch-Polynesien
 
Französisch-Polynesien ist von Corona derzeit nicht stark betroffen. Seit etwa einem Monat hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz auf den Inseln um den Wert 20 eingependelt, nachdem sie Ende Februar noch bei etwa 2.500 lag. Am 20. Mai wurde beispielsweise eine Inzidenz von 21,6 gemeldet. Knapp zwei Drittel der Bevölkerung sind derzeit doppelt gegen das Coronavirus geimpft, etwa 30 Prozent haben zudem eine Booster-Impfung erhalten.

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