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Französische Antillen: Geänderte Corona-Bestimmungen

München, 02.11.2021 | 11:17 | twi

Die Behörden der Französischen Antillen haben die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus angepasst. Auf Guadeloupe wurde in diesem Rahmen die nächtliche Ausgangssperre um zwei Stunden verkürzt. Die Ausgangssperre auf Martinique bleibt jedoch vorerst in Kraft. Die Inseln Saint-Barthélemy und Saint-Martin dürfen nach wie vor nur aus wichtigen Gründen besucht werden, Reisen auf beide Inseln müssen zudem schriftlich begründet werden.


Frankreich: Karibik Martinique
Seit dem 1. November gelten auf den französischen Antillen neue Corona-Bestimmungen.
Auf den Französischen Antillen wurden die Infektionsschutzmaßnahmen zum 1. November aktualisiert. Dabei wurde für die Insel Guadeloupe die nächtliche Ausgangssperre um zwei Stunden verkürzt, zwischen Mitternacht und 5 Uhr ist der Aufenthalt im Freien nur aus wichtigen Gründen gestattet. Die meisten Geschäfte sowie alle Restaurants und Freizeiteinrichtungen verlangen zudem die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung, einen aktuellen Test oder die Genesung von COVID-19. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sowie an Stränden sind ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise für vollständig geimpfte Personen ist nach Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests möglich. Nicht geimpfte Personen müssen neben einem negativen Test die Gründe für die Einreise schriftlich darlegen, zudem wird anschließend eine siebentägige Quarantäne angeordnet.

Strengere Regelungen auf Martinique, Saint-Barthélemy und Saint-Martin

Auf den weiteren französischen Karibikinseln gelten nach wie vor strengere Vorschriften. Während die Einreisebestimmungen für Martinique denen für Guadeloupe gleichen, gilt eine Ausgangssperre zwischen 19 und 5 Uhr, die nur aufgrund wichtiger Gründe umgangen werden kann. Außerdem darf der Bewegungsradius außerhalb der Ausgangssperre nicht größer als zehn Kilometer sein, sofern keine wichtigen Gründe wie Arztbesuche oder essentielle Einkäufe vorliegen. Ferner dürfen in der Öffentlichkeit maximal sechs Menschen bei Treffen zusammenkommen. In Restaurants und Geschäften ist ein Gesundheitszertifikat vorzulegen. Wer nach Saint-Barthélemy oder Saint-Martin reisen möchte, muss neben einem vollständigen Impfschutz sowie einem negativen PCR- oder Antigentest eine Begründung für die Reise vorlegen. Nach der Ankunft wird darüber hinaus eine siebentägige Selbstisolation verhängt. Auf beiden Inseln gilt eine Sperrstunde zwischen 20 und 3 Uhr, zudem muss auf belebten Straßen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden und der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist ab 18 Uhr untersagt.

Corona auf den Französischen Antillen

Derzeit stuft das Robert Koch-Institut keine Insel der Französischen Antillen als Hochrisikogebiet ein, die Lage hat sich seit dem Sommer deutlich entspannt. Für die Einreise nach Frankreich und dessen Überseegebiete ist die Vorlage eines Einreiseformulars nötig. In dieser eidesstattlichen Erklärung müssen Reisende angeben, dass sie keine für COVID-19 typischen Symptome aufweisen oder direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dieses Dokument steht, ebenso wie die Erklärung des Reisegrundes nach Saint-Barthélemy oder Saint-Martin, auf der Website des französischen Innenministeriums zum Download bereit. Für den Nachweis für Impfungen, Tests sowie der Genesung wird die französische App TousAntiCovid empfohlen.

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