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FTI-Insolvenz: Alle Pauschalreisen abgesagt

München, 14.06.2024 | 18:00 | sei

Die FTI Touristik GmbH sowie ihre Tochterunternehmen 5vorFlug und Big Xtra stornieren sämtliche gebuchten Pauschalreisen mit einer geplanten Anreise bis einschließlich 5. Juli. Dies verkündete der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach Ende vergangener Woche. Die Stornierungen werden betroffenen Kundinnen und Kunden schriftlich zugesandt, womit viele die ersehnte Klarheit für die weitere Urlaubsplanung erhalten.


Flugstreik Streik Koffer Flughafen
Alle bei FTI gebuchten Reisen mit Anreise bis zum 5. Juli können nicht stattfinden.
Update vom 14.06.2024, 18 Uhr

Alle Reisen mit Abreise vom 7. Juni bis zum 5. Juli 2024 wurden bereits storniert. Laut der Internetseite von FTI müssen nun auch alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen ab dem 6. Juli 2024 abgesagt werden.

Originalmeldung vom 10.06.2024, 12:48 Uhr


Nach dem Bekanntwerden der Insolvenz des Touristikunternehmens waren zunächst kurzfristig alle Reisen bis zum 10. Juni abgesagt worden. Nun ist klar, dass auch darüber hinaus bis zum Beginn des nächsten Monats keine Abreisen stattfinden können. Betroffen sind neben Pauschalreisen auch alle einzelnen Reiseleistungen, wie beispielsweise Hotelzimmer, die für diesen Zeitraum über FTI, 5vorFlug oder Big Xtra gebucht worden sind. Letztere Tochtergesellschaft hatte am 6. Juni, drei Tage nach dem Mutterkonzern, ebenfalls Insolvenz angemeldet und ist demselben Insolvenzverwalter unterstellt. Kundinnen und Kunden soll die Stornierung noch in Schriftform zugesendet werden.
 
Geld zurück für Pauschalreisen
 
Mit der offiziellen Aussage des Insolvenzverwalters können Betroffene nun Ersatzbuchungen für ihren Sommerurlaub vornehmen, ohne fürchten zu müssen, auf einer eventuellen Doppelbuchung sitzen zu bleiben. Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, erhält in jedem Fall sein Geld zurück. Diese Pakete aus Anreise, Unterkunft und oftmals zusätzlichen Transfer- oder Ausflugsleistungen sind über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert, welcher die bereits als An- oder Vorauszahlung geflossenen Kundengelder in den kommenden Wochen zurückerstatten wird. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Buchungen kann dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Damit der Sommerurlaub dennoch nicht ins Wasser fällt, haben viele Reiseveranstalter mit besonderen Angeboten für FTI-Kundinnen und -Kunden auf die Insolvenz des Mitbewerbers reagiert. So verzichten sie beispielsweise auf die Anzahlung oder setzen sehr kulante Fristen für kostenfreie Stornierungen. CHECK24 gibt einen Überblick über alle Spezialangebote auf einer eigenen Homepage.
 
Und nach dem 5. Juli?
 
Insolvenzverwalter Bierbach bemüht sich aktuell um eine Lösung, bei der andere Veranstalter die über FTI erfolgten Buchungen übernehmen und unter eigener Flagge durchführen. Nach seiner Aussage steht er bereits in intensiven Verhandlungen mit mehreren Reiseunternehmen. Die für ein solches Vorgehen nötigen Prozesse sind allerdings kompliziert und werfen sowohl datenschutzrechtliche Hürden, als auch Probleme bei der Abrechnung und Logistik auf. Gemäß einem Bericht des Branchenportals Reise vor 9 stehen die Chancen für eine erfolgreiche Übernahme der ab dem 5. Juli beginnenden Reisen durch einen Mitbewerber eher schlecht. Die verbleibenden großen Veranstalter wollen sich demnach lieber auf das Neugeschäft konzentrieren und dafür die Flug- und Hotelzimmerkontingente der stornierten FTI-Reisen übernehmen, nicht jedoch bereits gebuchte Reisen.

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