Generelle Testpflicht für Flugreisende nach Deutschland beschlossen

In der Bund-Länder-Konferenz am 22. März wurde der Beschluss einer allgemeinen Testpflicht für Flugreisende nach Deutschland angekündigt. Sie soll nach ihrem Inkrafttreten unabhängig davon greifen, ob der Flug aus einem Corona-Risikogebiet startet oder nicht. Die Testung wird laut ersten Plänen bereits vor dem Abflug durch die Fluggesellschaften erfolgen. Eine generelle Quarantäne nach Auslandsaufenthalten, beispielsweise für Mallorca-Urlauber, ist jedoch vom Tisch.
Erst in den frühen Morgenstunden des 23. März trat Bundeskanzlerin Merkel vor die Presse, um die Beschlüsse der insgesamt elf Stunden langen Beratungen zu verkünden. Demnach wird es keine Quarantänepflicht für rückkehrende Urlauber aus dem Ausland geben, sofern sich diese nicht in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Wer beispielsweise bereits einen Urlaub auf Mallorca gebucht hat, muss nun nur mit einem zusätzlichen Test vor dem Heimflug rechnen.
 
Test vor Abflug durch Fluggesellschaften
 
Basis für die neue Verordnung ist eine geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundesregierung. Dabei bleibt vorerst noch offen, ab wann die neue Testpflicht gelten soll und welche Testmethoden dafür anerkannt werden. Die aktuelle Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO definiert eine Probenentnahme frühestens 48 Stunden vor dem Abflug und lässt neben den üblichen PCR-Tests auch qualifizierte Antigen-Schnelltests zu. Bereits im Vorfeld der Beratungen hatten mehrere Airlines angeboten, Mallorca-Rückkehrer noch vor dem Heimflug zu testen. Neben der Lufthansa beteiligen sich nach Medienberichten derzeit auch Tui, Condor und Eurowings an der Organisation einer entsprechenden Infrastruktur, um den allein über Ostern bis zu 40.000 deutschen Urlaubern einen Corona-Test vor dem Rückflug zu ermöglichen.
 
Kein kontaktarmer Urlaub in Deutschland
 
Die vorab diskutierte Möglichkeit eines kontaktarmen Urlaubs in einer Ferienunterkunft im eigenen Bundesland ist hingegen nicht Teil der aktuellen Beschlussvorlage. Mehrere Bundesländer, darunter die Küstenländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, hatten sich vor der Konferenz für eine Öffnungsinitiative stark gemacht und wollten ihren Einwohnern über Ostern die Möglichkeit eines Urlaubs in Ferienwohnungen und -häusern einräumen. Diese Forderung entpuppte sich während der Beratungen jedoch als Zankapfel und soll mit dazu beigetragen haben, dass die Kanzlerin die Konferenz für mehrere Stunden unterbrach. Letztendlich konnten sich die Küstenregionen offenbar nicht durchsetzen, Urlaub innerhalb Deutschlands bleibt somit vorerst unmöglich. Der Lockdown in Deutschland wurde zunächst bis zum 18. April verlängert, über die Osterfeiertage sollen sogar strengere Kontaktbeschränkungen gelten.

Update vom 26. März: Nach der inzwischen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterzeichneten neuen Einreise-Verordnung soll die Testpflicht für alle Flugreisenden aus dem Ausland ab dem 30. März gelten.