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Testpflicht für Flüge aus dem Ausland soll ab 30. März gelten

München, 26.03.2021 | 14:25 | soe

Die am frühen Dienstagmorgen angekündigte Testpflicht für alle Flugreisenden aus dem Ausland soll nun doch erst am 30. März in Kraft treten und vorerst bis zum 12. Mai gelten. Dies geht aus der Verordnung hervor, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn inzwischen unterzeichnet hat. Demnach müssen die Fluggesellschaften ab kommendem Dienstag um 0 Uhr vor allen Abflügen aus dem Ausland einen negativen Corona-Test von ihren Passagieren fordern.


Flugzeug-Landeanflug-Abend
Nun soll die neue Testpflicht für Flugreisende aus dem Ausland ab dem 30. März gelten.
Update 26. März, 14:25 Uhr

Der Startzeitpunkt der neuen Testpflicht für Flugreisende aus dem Ausland wurde erneut nach hinten verschoben. Wie aus der nun unterschriebenen Version der neuen Einreiseverordnung hervorgeht, greift die Pflicht zum Vorzeigen eines negativen Corona-Tests ab kommendem Dienstag um 0 Uhr. Die verlängerte Frist wird gewährt, um den Fluggesellschaften mehr Zeit für die Organisation von Testangeboten in den Reiseländern zu geben. Wie mehrere Medien berichten, sollen die Tests binnen 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden, das Ergebnis muss jedoch bereits beim Abflug vorliegen und wird vom Beförderungsunternehmen kontrolliert. Nach aktuellen Informationen werden dabei neben PCR-Tests auch qualifizierte Antigen-Tests anerkannt.

Update 25. März, 19:40 Uhr

In der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Verordnung wird als Einführungsdatum der neuen Testpflicht für Flugpassagiere aus dem Ausland der 28. März genannt. Stimmt das Kabinett dem Entwurf zu, tritt die Regelung demzufolge ab kommendem Sonntag um 0 Uhr in Kraft. Ursprünglich war ein Beginn bereits zum morgigen Freitag vorgesehen. Um sowohl den Reisenden, als auch den Fluggesellschaften jedoch mehr Zeit für die Vorbereitungen zu geben, wurde der Termin um zwei Tage verschoben. Eine Veröffentlichung der neuen Corona-Einreiseverordnung soll am 26. März erfolgen.

Ursprüngliche Meldung vom 25. März, 14:41 Uhr

Seit Ankündigung der neuen Testpflicht in der Nacht auf Dienstag war unklar, ab welchem Datum diese eingeführt werden soll. Nun verkünden übereinstimmende Medienberichte, dass ein entsprechender Entwurf der neuen Corona-Einreiseverordnung auf den Weg gebracht wurde und derzeit mit den Ministerien abgestimmt wird. Er besagt, dass Beförderungsgesellschaften wie beispielsweise Fluglinien schon ab Freitag von ihren Passagieren einen negativen Testnachweis verlangen müssen. Dieser sei bereits vor dem Abflug nach Deutschland vorzuweisen, andernfalls darf die Person nicht befördert werden. Für Reisende bedeutet dies im Klartext, dass bei einem Beschluss der Verordnung auch vor der Rückreise aus Nicht-Risikogebieten ein Corona-Test fällig wird.
 
Änderung zur bisherigen Regelung
 
Bislang mussten sich nur Reisende aus Corona-Risikogebieten bei der Einreise nach Deutschland auf das Coronavirus testen lassen. Im Falle eines Aufenthaltes in einem Risikogebiet ohne besonderen Status ist der Test innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft dem Gesundheitsamt vorzulegen. Personen, die innerhalb der letzten zehn Tage in einem Hochinzidenz- oder Mutationsgebiet waren, müssen sich hingegen schon jetzt vor dem Abflug einem Corona-Test unterziehen. Künftig soll die Testpflicht vor Abreise also auch auf reguläre Risikogebiete sowie auf alle Länder, die nicht auf der Risikoliste des Robert Koch-Instituts stehen, ausgeweitet werden und jegliche Flüge aus dem Ausland umfassen.
 
Wer zahlt die Rückkehrer-Tests?
 
Die Frage der Finanzierung der neuen Corona-Tests, die beispielsweise auch Mallorca-Urlauber betreffen, blieb bislang noch ungeklärt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat für den heutigen Donnerstag Beratungsgespräche mit Vertretern der Fluggesellschaften angesetzt, um die organisatorische Umsetzung der Testpflicht zu diskutieren. Mehrere Medienberichte verweisen auf einen Passus des Verordnungsentwurfs, der die Kosten für die Tests den Fluggästen selbst auferlegt – es sei denn, der Flug ist Teil einer Pauschalreise. Eine offizielle Bestätigung steht derzeit noch aus. Mehrere Reiseveranstalter haben jedoch bereits Sonderaktionen ins Leben gerufen, die eine Organisation und teils auch kostenfreie Durchführung von Corona-Tests vor der Rückkehr umfassen. Der finale Beschluss der neuen Einreiseverordnung wird noch im Laufe des Donnerstags erwartet.

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