Großbritannien: ETA-Pflicht ab 2. April – was Reisende jetzt wissen müssen

Spontan nach London oder Edinburgh? Ab dem 2. April 2025 ist das ohne vorherige Registrierung nicht mehr möglich. Großbritannien führt die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) ein. Reisende aus der EU, darunter auch deutsche Staatsangehörige, müssen die Genehmigung vor Reiseantritt online beantragen. Die ETA ist für alle Reisearten verpflichtend, mit Ausnahme reiner Transitaufenthalte im Flughafenbereich.

20037-london-oxford-street_gettyimages-2007734647
Ab dem 2. April 2025 ist die Einreise nach Großbritannien nur noch mit gültiger ETA möglich.

Die ETA für Großbritannien ist eine digitale Einreiseerlaubnis, die künftig für Staatsangehörige aus visumfreien Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz erforderlich ist. Sie gilt für Urlaubs-, Geschäfts- und Familienreisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland. Auch Kinder und Babys benötigen eine eigene ETA. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online oder über die offizielle App der britischen Regierung​.

 

Kosten, Gültigkeit und Fristen

Die Beantragung kostet zunächst 10 Pfund, ab dem 9. April steigt die Gebühr auf 16 Pfund (ca. 19 Euro). Die ETA ist zwei Jahre gültig und mit dem Reisepass verknüpft. Ändert sich der Reisepass, muss auch eine neue ETA beantragt werden. Die Bearbeitungszeit kann laut Behörden bis zu 72 Stunden betragen. Eine frühzeitige Antragstellung wird dringend empfohlen​.

 

Wichtige Hinweise für Reisende

Die ETA ist ausschließlich über die App oder die offizielle Website der britischen Regierung zu beantragen. Dabei werden persönliche Daten, ein Passfoto sowie ein digitales Bild des Reisepasses benötigt. Reisende sollten unbedingt diese offiziellen Kanäle nutzen, da Drittanbieter teils hohe Zusatzgebühren verlangen. Wie wir bereits berichteten, ist für Transitreisende keine ETA erforderlich​.