Auf Lanzarote und La Graciosa gilt die Corona-Warnstufe Gelb.
Auf Lanzarote wurde die Corona-Warnstufe erhöht, sodass auf der Insel ab dem 22. November verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen in Kraft treten. Das hat die Regierung der Kanaren in ihrem wöchentlichen Corona-Briefing bekanntgegeben. Auf Lanzarote und La Graciosa, deren Fallzahlen gemeinsam mit den Zahlen auf Lanzarote erfasst werden, gilt demnach jetzt die Warnstufe Gelb. Auf den anderen Inseln änderte sich die Warnstufe trotz allgemein steigender Zahlen nicht. Das heißt, dass Fuerteventura auf der Warnstufe Gelb verweilt, während Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera und El Hierro noch der niedrigsten Warnstufe Grün zugerechnet werden. Die verschärften Schutzmaßnahmen auf Lanzarote und La Graciosa umfassen eine Maximalanzahl von acht Personen bei Zusammenkünften, eingeschränkte Kapazitäten in Hotellerie, Gastgewerbe und Einzelhandel sowie eine Sperrstunde ab 2 Uhr.
Einreise auch für Spanier nur mit 3G-Nachweis
Die Sieben-Tage-Inzidenz auf den Kanaren stieg in der vergangenen Woche von 31,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf 50,1. Da der stärkste Anstieg auf Lanzarote zu verzeichnen war, wurde die Insel der nächsthöheren Warnstufe zugeordnet. Die Hospitalisierungsrate auf den Kanaren ist jedoch nach wie vor als niedrig einzustufen. Um die Infektionszahlen weiterhin unter Kontrolle zu halten, hat die kanarische Regionalregierung beschlossen, dass ab dem 1. Dezember auch Personen aus anderen spanischen Regionen einen 3G-Nachweis für die Einreise erbringen müssen. Diese Regelung war ursprünglich am 30. September ausgelaufen, wurde jetzt aber reaktiviert. Für Reisende aus Deutschland ändert sich durch diese Regelung nichts. Diese müssen nach wie vor neben einem 3G-Nachweis ein Spain Travel Health-Zertifikat vorlegen.
3G-Pflicht in Gastronomie und Nachtleben möglich
Ferner scheint der Weg für eine 3G-Pflicht in Gastronomie und Nachtleben in Spanien geebnet. Nachdem die höchsten Gerichte der Kanaren sowie Galiciens entsprechende Gesetzesentwürfe abgelehnt hatten, entschied das Tribunal Supremo, das höchste Gericht des Landes, nun, dass eine 3G-Pflicht mit ausreichender Begründung zu billigen sei. Ein Corona-Zertifikat stelle weder eine Diskriminierung von Ungeimpften dar noch sei es eine Verletzung der Intimsphäre oder von Datenschutzrichtlinien. Da die Urteile des Tribunal Supremo ähnlich wie Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Deutschland Orientierungsfunktion für untergeordnete Instanzen haben, ist eine 3G-Pflicht in der Gastronomie in Spanien nun grundsätzlich denkbar.