Auf Lanzarote und La Graciosa gilt jetzt die zweitniedrigste Corona-Warnstufe Gelb.
Die Neueinstufung Lanzarotes und La Graciosas erfolgte mit Wirkung zum 18. Februar. Die Bettenbelegung in den Krankenhäusern ist von einem hohen auf ein sehr niedriges Niveau gesunken, auch die Intensivstationen sind kaum mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt. Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde am 17. Februar mit 154,7 angegeben, somit lag sie deutlich unter dem durchschnittlichen Inzidenzwert der Kanaren, der 238,2 betrug. Auf den weiteren Inseln verbessern sich die epidemiologischen Indikatoren zwar ebenfalls, dennoch führt die Regierung aus, dass die Situation dort weiterhin als instabil angesehen wird. Aus diesem Grund wurden keine Änderungen an den Einstufungen vorgenommen. Teneriffa und Gran Canaria verbleiben damit auf der höchsten Warnstufe Braun, während auf Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro die zweithöchste Warnstufe Rot gilt.
Vereinfachung der Maßnahmenpakete
Zudem hat das Kabinett beschlossen, dass ab dem 18. Februar nur noch zwei unterschiedliche Maßnahmenpakete in Kraft sind. Das erste Paket betrifft alle Inseln der Stufen Grün, Gelb und Rot, das zweite alle Inseln der braunen Warnstufe. In Regionen, die nicht der höchsten Warnstufe angehören, können Außenbereiche von Restaurants oder kulturellen Einrichtungen voll ausgelastet werden, während in Innenbereichen eine maximale Kapazität von 75 Prozent gilt. Restaurants und Bars müssen um 4 Uhr schließen und es können sich zwölf Personen gleichzeitig treffen. Ferner dürfen Reisegruppen bis zu 50 Personen umfassen. Auf Inseln, denen die Warnstufe Braun zugeordnet wird, gilt eine Schließzeit von 3 Uhr. Zudem dürfen sich in Innenbereichen maximal 50 Prozent der zugelassenen Kapazität aufhalten, während in Außenbereichen eine Obergrenze von 75 Prozent gilt. Zusammentreffen sind von maximal acht Personen erlaubt, während Reisegruppen 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht überschreiten dürfen. Der Konsum von Alkohol in Parks oder auf Straßen ist verboten.
Allgemeine Corona-Regeln auf den Kanaren
Unabhängig von der aktuellen Warnstufe gelten einige Regelungen für das gesamte Gebiet der Kanaren. So müssen alle Personen ab einem Alter von sechs Jahren in Innenräumen einen Mund-Nase-Schutz tragen und es gilt eine Abstandspflicht von eineinhalb Metern. Während des Gehens ist es verboten, zu essen oder zu trinken. Für die Einreise gelten die Regelungen, die die spanische Regierung festgelegt hat. So müssen Einreisende die 3G-Regel erfüllen, Ungeimpfte müssen dabei einen maximal 72 Stunden alten PCR- oder einen höchstens 24 Stunden alten Antigentest vorlegen. Zusätzlich ist ein Einreiseformular, das online zur Verfügung gestellt wird, auszufüllen.