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Kroatien: Neue Corona-Maßnahmen ab 1. Juli

München, 01.07.2021 | 08:54 | soe

Kroatien hat zum 1. Juli neue Corona-Maßnahmen eingeführt. Ab sofort ist für die Teilnahme an vielen Veranstaltungen ein digitales COVID-Zertifikat der EU nötig, zudem gelten gemäß einer Mitteilung der kroatischen Regierung für die Gastronomie und einige Geschäfte weitere Auflagen. Die Einreise aus Deutschland ist jedoch weiterhin ohne Beschränkungen gestattet.


Kroatien Istrien
Kroatien hat zum 1. Juli neue Corona-Maßnahmen eingeführt.
Bereits am 18. Juni haben die kroatischen Behörden das neue Maßnahmenpaket beschlossen, welches zum 1. Juli in Kraft getreten ist und zunächst bis zum 15. Juli gelten soll. Ab sofort dürfen öffentliche Veranstaltungen sowie jegliche Versammlungen von mehr als 100 Teilnehmern stattfinden, wenn alle Anwesenden im Besitz eines digitalen COVID-Zertifikats der EU sind. Andernfalls bleiben die Events generell verboten. Das Dokument wird nun auch benötigt, um Nachtclubs, Bars und Diskotheken zu besuchen – diese unterliegen dafür keiner Sperrstunde mehr.
 
Auflagen für Bäckereien und Restaurants
 
Bäckereien und ähnliche Geschäfte für Brotwaren müssen in Kroatien um Mitternacht schließen. Für Restaurants und Cafés gilt fortan eine erlaubte Betriebszeit von 6 bis 0 Uhr, in dieser Zeit dürfen die Innen- und Außenbereiche betrieben werden. Es ist jedoch nur die Bewirtung von sitzenden Gästen gestattet. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr herrscht zudem ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke. Sämtliche Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet, die gängigen Hygienevorgaben einzuhalten. Dazu zählt die Wahrung des Mindestabstands von zwei Metern in Innenräumen und eineinhalb Metern im Freien ebenso wie die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie überall unter freiem Himmel, wo keine ausreichende Distanz gewahrt werden kann.
 
Einreise nach Kroatien ohne Testpflicht
 
Kroatien gestattet die Einreise aus Deutschland ohne Test- oder Quarantänepflicht, da die Bundesrepublik vom Europäischen Zentrum für die Prävention von Krankheiten (ECDC) als „grünes“ Land eingestuft wird. Das Auswärtige Amt verweist allerdings auf die Pflicht für alle Reisenden, beim Grenzübertritt ihre Kontaktdaten registrieren zu lassen. Wer lange Wartezeiten vor Ort vermeiden möchte, kann die Registrierung auch vorab online vornehmen. Für Kroatien besteht aus deutscher Sicht keine Reisewarnung, Flugpassagiere unterliegen bei der Wiedereinreise nach Deutschland jedoch der generellen Nachweispflicht eines negativen Tests, einer Impfung oder einer Genesung.
 
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