Montenegro erlaubt Einreise ohne Test oder Impfung

Montenegro hat zum 5. Juni seine Grenzen für ausländische Touristen vollständig geöffnet. Seit vergangenem Samstag ist die Einreise in das südosteuropäische Land wieder ohne negatives Corona-Testergebnis oder Vorlage eines Impfnachweises gestattet. Dies gilt laut Auswärtigem Amt für Staatsbürger der Europäischen Union, Personen mit Aufenthaltstitel in der EU sowie Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben.
Bisher mussten Einreisende aus Deutschland an der montenegrinischen Grenze ein negatives Corona-Testergebnis, alternativ einen Impf- oder Genesungsnachweis, vorlegen. Diese Pflicht ist nun seit dem 5. Juni entfallen, auch eine Quarantänepflicht besteht in Montenegro für Einreisende nicht. Das Land wird vom Robert Koch-Institut nach wie vor als Corona-Risikogebiet geführt, konnte seine Inzidenzzahlen in den vergangenen Wochen jedoch drastisch reduzieren. Für den 6. Juni vermeldet das montenegrinische Gesundheitsministerium landesweit nur noch 21 Neuansteckungen, der Staat hat rund 622.000 Einwohner. Gemäß der neuen Corona-Einreiseverordnung müssen Rückreisende aus Montenegro auch in Deutschland nicht in Quarantäne, sondern benötigen lediglich ein negatives Testergebnis.
 
Lockerung der Corona-Maßnahmen in Montenegro
 
Pünktlich zum Start der Urlaubssaison lockert Montenegro zudem weitere Corona-Beschränkungen. Nun dürfen wieder Gruppen von bis zu 50 Personen an Ausflügen teilnehmen und Sehenswürdigkeiten im ganzen Land besuchen. Auch bei Hochzeiten, Bällen und ähnlichen Veranstaltungen sind wieder maximal 50 Teilnehmer erlaubt. Wie Gesundheitsministerin Jelena Borovic Bojovic gegenüber dem nationalen Fernsehsender RTCG äußerte, schreitet die Impfkampagne in Montenegro gut voran. Schon 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sei demnach vollständig gegen das Coronavirus immunisiert.
 
Keine Ausgangssperre seit 12. Mai
 
Aufgrund der sich erholenden Pandemielage hatte Montenegro schon Mitte Mai zahlreiche Beschränkungen innerhalb der Landesgrenzen gelockert. So wurde die zuvor bestehende nächtliche Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 5 Uhr aufgehoben, auch das Reiseverbot an Wochenenden zwischen den Gemeinden entfiel. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sind Geschäfte des Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe geöffnet, in Restaurants muss jedoch ein Mund-Nase-Schutz getragen werden und es sind höchstens vier Gäste pro Tisch erlaubt.
 
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