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Neuseeland führt kostenpflichtige Einreisegenehmigung ein

München, 21.03.2019 | 11:14 | lvo

Urlauber in Neuseeland benötigen künftig eine Einreisegenehmigung. Wie das Auswärtige Amt (AA) am Donnerstag informiert, ist das kostenpflichtige ETA vor der Reise zu beantragen und wird zwölf Neuseeländische Dollar (umgerechnet 7,20 Euro) beziehungsweise neun Dollar (5,40 Euro) beim Online- oder App-Kauf kosten.


Neuseeland Gebirgszug und See
Neuseeland-Urlauber benötigen künftig eine Einreisegenehmigung.
Verpflichtend ist die elektronische Einreisegenehmigung für deutsche Staatsbürger ab dem 1. Oktober 2019. Die Registrierung ist ab dem 1. Juli möglich. Wie beim US-amerikanischen ESTA gilt die ETA-Genehmigung zwei Jahre und für beliebig viele Einreisen innerhalb dieses Zeitraums. Maximal dürfen sich Urlauber 90 Tage am Stück in Neuseeland aufhalten. Wie die Einwanderungsbehörde des Landes empfiehlt, sollte der Antrag spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt gestellt werden.

Bei der ETA-Beantragung kommt laut dem AA eine Tourismusabgabe in Höhe von derzeit 35 Dollar hinzu. Diese muss ab Mitte des Jahres 2019 bei der Einreise entrichtet werden. Ziel der Steuer ist es, die Besucherströme in Neuseeland stärker zu regulieren und mehr finanzielle Mittel für die Infrastruktur und Natur des Landes einzunehmen. Urlauber, die aus dem Nachbarland Australien einreisen, sollen von der Abgabe befreit werden.

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