Jetzt anmelden, Zeit sparen und exklusive Angebote sichern.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Service-Code:
Hilfe und Kontakt
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Neuseeland verbessert die Workation-Bedingungen

München, 28.01.2025 | 13:19 | spi

Ab sofort dürfen Reisende mit einer elektronischen Einreisegenehmigung (NZeTA) in Neuseeland nicht nur Urlaub machen, sondern auch Remote-Arbeit erledigen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber außerhalb Neuseelands sitzt. Die neue Regelung gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und macht das Land für digitale Nomaden noch attraktiver.


Frau liegt in einer Hängematte und bedient einen Laptop
Neuseeland erlaubt Fernarbeit: Remote arbeiten und die Natur genießen.
Mit der neuen Regelung erlaubt Neuseeland ausländischen Touristinnen und Touristen, während ihres Aufenthalts im Land zu arbeiten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ausland. Die elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA), die für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen einfach online zu beantragen ist, reicht aus. Wichtig: Arbeiten für neuseeländische Unternehmen bleibt weiterhin verboten, ebenso wie Dienstleistungen für Kunden und Kundinnen innerhalb des Landes.
 
Einreisegebühren und Kosten
 
Die NZeTA kostet 17 Neuseeland-Dollar (ca. 9,20 Euro), wenn sie über die App beantragt wird, und 23 Neuseeland-Dollar (ca. 12,50 Euro) bei Online-Zahlung. Zusätzlich fällt eine Touristengebühr (IVL) von 100 Neuseeland-Dollar (ca. 54 Euro) an. Die Gesamtkosten der Einreise bleiben überschaubar und machen Neuseeland zu einem erschwinglichen Ziel für digitale Nomaden.
 
Längere Aufenthalte und Steuern
 
Mit einer NZeTA können Reisende bis zu 90 Tage am Stück in Neuseeland bleiben, ohne ein spezielles Visum zu beantragen. Wer länger bleiben möchte, sollte sich jedoch rechtzeitig über mögliche Steuerpflichten informieren, da Aufenthalte über drei Monate steuerliche Auswirkungen haben könnten. Die Regierung hofft, dass die neue Regelung Besucherinnen und Besucher dazu anregt, das Land länger zu erkunden und mehr zu investieren.

Hier gibt es Tipps und Tricks für eine gelungene Workation.

Weitere Nachrichten über Reisen

Santorin
07.02.2025

Anhaltende Erdbebengefahr auf Santorini: Notstand ausgerufen

Die griechische Regierung hat aufgrund der anhaltenden Erdbebenserie den Notstand für Santorini verhängt. Behörden erhalten damit mehr Handlungsspielraum für mögliche Sicherungsmaßnahmen.
Bahnhof_Bahn_Streik_Verspätung_Uhr
06.02.2025

Warnstreiks im Berliner Nahverkehr: Verdi kündigt kleinere Streiks der BVG an

Ab dem 16. Januar sind kleinere Arbeitskampfmaßnahmen bei den Berliner Verkehrsbetrieben möglich. Größere Einschränkungen drohen frühestens ab dem 22. Januar.
Drei Zinnen in den Dolomiten
06.02.2025

Massentourismus in Südtirol: Neue Maßnahmen an den Drei Zinnen geplant

Ab Sommer könnte der Zugang zu den Drei Zinnen in Südtirol reguliert werden. Parkplätze sollen nur mit Reservierung nutzbar sein, ein Besuchslimit wird diskutiert.
Neapel Phlegräische Felder Campi Flegri Vulkan
06.02.2025

Erdbeben bei Neapel verursacht keine größeren Schäden

Am 5. Februar wurde die Region rund um Neapel von mehreren Erdbeben erschüttert. Es gab keine größeren Schäden oder Verletzte, dennoch bleibt die seismische Aktivität unter Beobachtung.
teneriffa
05.02.2025

Mehrwertsteuer-Anpassung auf den Kanaren: Softdrinks werden teurer

Die Kanarischen Inseln ändern ihre Mehrwertsteuer. Während Softdrinks teurer werden, profitieren Sportangebote von einer Steuersenkung.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.