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Neuseeland verbessert die Workation-Bedingungen

München, 28.01.2025 | 13:19 | spi

Ab sofort dürfen Reisende mit einer elektronischen Einreisegenehmigung (NZeTA) in Neuseeland nicht nur Urlaub machen, sondern auch Remote-Arbeit erledigen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber außerhalb Neuseelands sitzt. Die neue Regelung gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und macht das Land für digitale Nomaden noch attraktiver.


Frau liegt in einer Hängematte und bedient einen Laptop
Neuseeland erlaubt Fernarbeit: Remote arbeiten und die Natur genießen.
Mit der neuen Regelung erlaubt Neuseeland ausländischen Touristinnen und Touristen, während ihres Aufenthalts im Land zu arbeiten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ausland. Die elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA), die für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen einfach online zu beantragen ist, reicht aus. Wichtig: Arbeiten für neuseeländische Unternehmen bleibt weiterhin verboten, ebenso wie Dienstleistungen für Kunden und Kundinnen innerhalb des Landes.
 
Einreisegebühren und Kosten
 
Die NZeTA kostet 17 Neuseeland-Dollar (ca. 9,20 Euro), wenn sie über die App beantragt wird, und 23 Neuseeland-Dollar (ca. 12,50 Euro) bei Online-Zahlung. Zusätzlich fällt eine Touristengebühr (IVL) von 100 Neuseeland-Dollar (ca. 54 Euro) an. Die Gesamtkosten der Einreise bleiben überschaubar und machen Neuseeland zu einem erschwinglichen Ziel für digitale Nomaden.
 
Längere Aufenthalte und Steuern
 
Mit einer NZeTA können Reisende bis zu 90 Tage am Stück in Neuseeland bleiben, ohne ein spezielles Visum zu beantragen. Wer länger bleiben möchte, sollte sich jedoch rechtzeitig über mögliche Steuerpflichten informieren, da Aufenthalte über drei Monate steuerliche Auswirkungen haben könnten. Die Regierung hofft, dass die neue Regelung Besucherinnen und Besucher dazu anregt, das Land länger zu erkunden und mehr zu investieren.

Hier gibt es Tipps und Tricks für eine gelungene Workation.

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