Schweden hebt am 9. Februar seine Corona-Beschränkungen auf.
Die umfassenden Lockerungen begründete Schwedens Ministerpräsidentin Magdalena Andersson auf einer Pressekonferenz mit einer stabilen Hospitalisierungsrate sowie internationalen Studien, die darauf hindeuten würden, dass die Omikron-Variante mildere Krankheitsverläufe von COVID-19 verursacht. Somit laufen die aktuell noch geltende Sperrstunde für Restaurants und Bars, die ab 23 Uhr gilt, sowie die Obergrenze von 500 Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen zum kommenden Mittwoch aus. Noch in der vergangenen Woche waren die Maßnahmen aufgrund hoher Infektionszahlen bis mindestens zum 9. Februar verlängert worden. Ebenso wird die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, nicht länger ausgesprochen.
Empfehlungen für Ungeimpfte
Andersson sagte, dass die Pandemie zwar noch nicht vorbei sei, in Schweden aber eine neue Phase begonnen hätte. Statt länger auf Einschränkungen zu setzen, sprach die Sozialdemokratin Ungeimpften die Empfehlung aus, sich impfen zu lassen und von Menschenmengen fern zu halten. Personen mit Krankheitssymptomen, die auf COVID-19 hindeuten, sollen sich zudem weiterhin zuhause isolieren. Lediglich in der Kranken- und Altenpflege sollen grundlegende Schutzmaßnahmen auch nach dem 9. Februar beibehalten werden.
Bisher keine Änderung der Einreiseregeln
Bisher wurden an den Einreiseregeln für Schweden keine Änderungen vorgenommen. Somit gelten weiterhin die zuletzt am 21. Januar aktualisierten Regelungen. Demnach ist eine Einreise nach Schweden unter Vorlage des Corona-Zertifikats der Europäischen Union möglich. Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft, von COVID-19 genesen oder negativ auf Corona getestet wurden, dürfen das skandinavische Land bereisen. Ein Negativtest wird 72 Stunden lang akzeptiert. Da das Robert Koch-Institut Schweden auf seiner Liste der Hochrisikogebiete führt, müssen sich Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer, die weder vollständig gegen COVID-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind, in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese kann nach fünf Tagen durch einen Negativtest beendet werden. Unabhängig vom Impfstatus ist vor der Einreise nach Deutschland eine Einreiseanmeldung auszufüllen.