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Sint Maarten: Einreise für Geboosterte ohne Test

München, 06.01.2022 | 10:27 | twi

Die Behörden des Landes Sint Maarten, das zum Königreich der Niederlande gehört, haben die Einreisebestimmungen etwas gelockert. Demnach dürfen Reisende, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, seit dem 5. Januar ohne einen vorherigen Test auf das Coronavirus einreisen. Wer vollständig geimpft ist, aber noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss einen Negativtest auf COVID-19 vorlegen. Im Rahmen der Neuregelung entfällt überdies das Einreiseverbot für verschiedene südafrikanische Länder.


Sint Maarten Strand
Wer bereits geboostert wurde, darf ohne Test nach Sint Maarten reisen.
Die Einreise ohne einen vorherigen Coronatest ist neben Geboosterten auch vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und 18 Jahren gestattet. Vollständig geimpfte Reisende über 18 Jahre, die noch keinen Booster erhalten haben, müssen bei der Einreise jedoch nachweisen, dass sie sich nicht mit dem Coronavirus infiziert haben. Dies ist über einen Antigentest, der frühestens 24 Stunden vor dem Boarding am Startflughafen durchgeführt wurde, oder einen PCR-Test, der beim Boarding maximal 48 Stunden alt sein darf, möglich. Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen vor dem Abflug mittels eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests nachweisen, dass sie nicht corona-positiv sind. Zudem müssen sich Urlauberinnen und Urlauber vor der Ankunft online über das offizielle Einreiseformular registrieren. Als vollständig geimpft gelten Reisende, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Abreise abgeschlossen wurde. Eine Booster-Impfung wird ebenfalls 14 Tage nach Erhalt gültig und behält ihr Gültigkeit für neun Monate. 

Corona-Maßnahmen in Sint Maarten

Urlauberinnen und Urlauber, die nach Sint Maarten reisen, sind dazu verpflichtet, auf für COVID-19 typische Symptome zu achten und diese den Behörden vor Ort zu melden. Zudem ist in den ersten fünf Tagen eine tägliche Meldung über den Gesundheitszustand an die lokalen Behörden zu übermitteln. Dafür erhalten Reisende täglich Erinnerungs-E-Mails mit einem Link, der zu einem Gesundheitsformular führt. In öffentlichen Bereichen, also beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder am Flughafen, und überall, wo der Mindestabstand von anderthalb bis zwei Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Zudem sollen die Hände vor dem Betreten von Innenräumen desinfiziert werden.

Sint Maarten und St. Martin

Sint Maarten nimmt den südlichen Teil der Karibikinsel St. Martin ein, die zu den Kleinen Antillen gehört. Der Nordteil der Insel ist etwas größer und bildet das französische Überseegebiet Saint-Martin, das zur Europäischen Union gehört und deren westlichsten Punkt darstellt. Die Trennung der 87 Quadratkilometer großen Insel in einen niederländischen und einen französischen Teil besteht seit 1648. St. Martin ist die kleinste bewohnte Insel, an der zwei Staaten einen Anteil haben. Die Grenze zwischen den Gebieten ist im Regelfall offen, in Corona-Zeiten sind jedoch vereinzelte Kontrollen möglich.

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