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Thomas Cook-Entschädigung: Frist für Kunden läuft aus

München, 10.11.2020 | 16:00 | soe

Im September 2019 ging der Reiseveranstalter Thomas Cook in die Insolvenz, zahlreiche Pauschalurlauber konnten daraufhin ihre gebuchten Reisen nicht antreten. Da die Summe der Insolvenzabsicherung nicht alle entstandenen Kosten decken konnte, sagte die Bundesregierung finanzielle Hilfe zu. Betroffene Thomas Cook-Kunden können sich noch bis zum 15. November 2020 für diese freiwillige Ausgleichszahlung anmelden.


Der EuGH steht auf Seiten der Reisenden: Deren Kosten müssen bei der Pleite des Veranstalters ersetzt werden.
Am 15. November 2020 läuft die Frist zur Anmeldung der Entschädigungszahlung für Thomas Cook-Kunden aus.
Bislang haben laut Angaben des Bundesjustizministeriums nur etwa die Hälfte aller Berechtigten ihre Ansprüche auf die Entschädigungsleistung der Bundesregierung angemeldet. Nun drängt die Zeit: Wer seinen Antrag nicht bis zum 15. November online einreicht, läuft Gefahr, leer auszugehen. Geltend gemacht werden können finanzielle Schäden durch ausgefallene Pauschalreisen, die bei Thomas Cook selbst sowie den Tochterfirmen Signature, Bucher Reisen, Öger Tours, Air Marin, Neckermann und Thomas Cook International gebucht wurden. Weitere Informationen finden betroffene Thomas Cook-Kunden auf der Informations-Website von CHECK24.
 
Die freiwillige Ausgleichzahlung der Bundesregierung soll die Differenz abdecken, welche Kunden durch die Unterversicherung des Reiseveranstalters entstanden war. Thomas Cook hatte eine Insolvenzversicherung bei der Zurich abgeschlossen, jedoch überstieg die Summe der ausstehenden Rückzahlungen den abgedeckten Versicherungsbetrag. Aus diesem Grund wurden die Reisenden zunächst nur zu 17,5 Prozent von der Versicherung entschädigt. Gemäß Informationen der Zurich läuft seit dem 19. Oktober 2020 eine zweite Auszahlungswelle, welche die Entschädigungsquote auf 26,8 Prozent erhöhen soll.

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