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Tschechien: Einreise ohne Test ab 22. Juni

München, 22.06.2021 | 15:54 | sei

Tschechien hat mit Wirkung zum 22. Juni die Testpflicht für Einreisende aus Deutschland gekippt. Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen schreibt, ist ab sofort die Einreise aus der Bundesrepublik ohne triftigen Grund, Quarantäne oder Corona-Test gestattet. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands durch das tschechische Gesundheitsministerium in die grüne Kategorie der Corona-Risikoländer.


Tschechien: Prag Karlsbrücke
Tschechien erlaubt seit dem 22. Juni die Einreise aus Deutschland ohne Corona-Test, Quarantäne oder triftigen Grund.
Seit dem 22. Juni ordnet Tschechien die Bundesrepublik der grünen und damit niedrigsten Kategorie der Corona-Risikostufen zu. Demzufolge benötigen Einreisende, die aus Deutschland nach Tschechien kommen möchten, keinen negativen Corona-Test mehr und müssen auch keine Einreiseanmeldung vornehmen. Ebenso herrscht weder eine Quarantänepflicht noch das Erfordernis eines triftigen Reisegrundes. Für Touristen aus Deutschland bedeutet dies einen deutlich vereinfachten Weg in den Urlaub.
 
Tschechien ist kein Risikogebiet
 
Die Herabstufung erfolgt gut zwei Wochen nach dem Fall der deutschen Reisewarnung für Tschechien. Das Robert Koch-Institut hatte Deutschlands östliches Nachbarland zum 6. Juni von der Liste der Risikogebiete gestrichen, damit wird für Urlauber auch die Rückreise nach Deutschland erleichtert. Nur Flugreisende müssen weiterhin ein negatives Testergebnis, alternativ einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen. Eine digitale Einreiseanmeldung ist hingegen nicht mehr nötig.
 
Restaurants und Hotels sind geöffnet
 
In Tschechien gilt für die Nutzung der meisten öffentlichen Einrichtungen laut Auswärtigem Amt das Gebot „getestet, geimpft oder genesen“. Sowohl Hotels, als auch Restaurants dürfen unter Vorlage eines negativen Corona-Tests, eines Impf- oder eines Genesungszertifikats aufgesucht werden. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Konzerthallen. Bei der Besichtigung einer Galerie oder eines Museums herrscht hingegen in den meisten Fällen nur eine Maskenpflicht. Diese muss auch im Freien eingehalten werden, wenn der gängige Mindestabstand von zwei Metern nicht gewährleistet werden kann.

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