Nicht an Hotelstränden: Türkei führt Maskenpflicht im Freien ein

Die Türkei verschärft ihre Regelungen zur Maskenpflicht. Wie das türkische Innenministerium am 8. September verkündete, gilt von nun an landesweit eine Vorschrift zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes im Freien. Alle Personen müssen sich demnach auch an den öffentlichen Stränden sowie am Arbeitsplatz an die Maskenpflicht halten. Hotelstrände sind jedoch ausgenommen.
Die neuen Richtlinien zur Maskenpflicht umfassen laut dem Ministerium alle öffentlichen Bereiche, darunter Straßen, Parks, öffentliche Gartenanlagen und Picknick-Plätze, den öffentlichen Nahverkehr, Strände sowie Fabriken und andere Arbeitsplätze. Die Verordnung wird in allen 81 Provinzen der Türkei in Kraft treten. Gleichzeitig wurde Gastronomie- und Unterhaltungsbetrieben untersagt, nach Mitternacht Musik abzuspielen, ob live oder vom Band. Dies gilt auch für Hotels. Im öffentlichen Nahverkehr dürfen Passagiere nicht mehr stehend mitfahren.
 
Auf Anfrage bestätigte die türkische Botschaft gegenüber CHECK24, dass die neue Regelung auch für Touristen gilt. An Hotelstränden muss jedoch nach wie vor keine Maske getragen werden. Nach intensiven Bestrebungen der Türkei war die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die vier Provinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla am 4. August aufgehoben worden, die als beliebte Urlaubsziele gelten. Hohe Hygienestandards sorgen dort für die Sicherheit der Reisenden.