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Urlaub trotz Coronavirus: Das gilt es zu beachten

München, 12.03.2020 | 08:39 | lvo

Das Coronavirus und die dadurch verursachte Atemwegserkrankung COVID-19 sorgen für Unsicherheit bei Reisenden. Gerade in der Zeit vor den Osterferien und den Pfingstfeiertagen haben viele Menschen ihren Urlaub bereits gebucht und wissen nun nicht, ob sie diesen antreten sollen oder nicht. Grundsätzlich gibt es dafür drei Möglichkeiten.


Familie: Urlaub, Strand, Surfen
Urlaub in Zeiten des Coronavirus: Bei Reisenden herrscht Unsicherheit bezüglich des Reiseantritts.
Die erste Möglichkeit ist der Reiseantritt in ein Land, das noch keine Infektionen vermeldet hat. Hierbei ist es empfehlenswert, dennoch die Mitteilungen des Auswärtigen Amtes sowie die lokalen Nachrichten zu verfolgen. Urlauber sollten bei der Einreise mit längeren Wartezeiten an den Flughäfen rechnen, da es weltweit zu verstärkten Kontrollen kommt.

Die zweite Option ist die Reise in eine Region mit bestätigten Fällen, bei der es gilt, das persönliche Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Hierbei empfiehlt es sich, die aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes sowie des Robert-Koch-Instituts zu verfolgen und die Fallzahlen im Blick zu behalten. Vor Ort ist es ratsam, Menschenansammlungen zu meiden und die üblichen Hygienemaßnahmen zu betreiben. Urlauber sollten zudem beachten, dass gegebenenfalls eine medizinische Selbstauskunft ausgefüllt werden muss. Wer aus einer betroffenen Region zurückkehrt, sollte sich selbst 14 Tage lang auf Symptome überprüfen.

Die dritte Möglichkeit ist der Verzicht auf den Urlaub und eine Stornierung oder Umbuchung der Reise. Zahlreiche Fluggesellschaften sowie Reiseveranstalter bieten hierfür derzeit exklusive Sonderaktionen an. In erster Linie ist es empfehlenswert, selbst darüber zu entscheiden, ob man sich mit der Reise wohlfühlt und dies auch mit eventuell Mitreisenden zu besprechen. Bei weiterer Unsicherheit lohnt es sich, den Rat eines Reisebüros, des zuständigen Reiseveranstalters sowie – insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen – ärztlichen Rat einzuholen. Betrachtet werden sollte auch das Urlaubsziel: Einige Länder haben eine Einreisesperre verhängt. Von einer Reise in bestimmte Gebiete wie Italien und Teile Chinas rät das Auswärtige Amt gänzlich ab. Zu guter Letzt sollte der Urlaub nicht angetreten werden, wenn Sie selbst krank sind oder unter Verdacht stehen, sich infiziert zu haben, um Ihre Mitmenschen keinem Risiko auszusetzen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

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