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Das Auswärtige Amt beurteilt politische, gesundheitliche oder klimatische Veränderungen im Ausland und hilft Reisenden bei der Frage nach der Sicherheit im Urlaub. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Verbindliche Informationen über die Sicherheitslage in einem bestimmten Land bietet nur das Auswärtige Amt. In den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Website des Auswärtigen Amts erfahren Touristinnen und Touristen, welche Länder und Regionen gefahrlos bereist werden können. Die Behörde bewertet die Sicherheitslage aller Länder permanent. Kommt es zu Veränderungen in einem Staat oder in bestimmten Regionen, spricht das Auslandsamt Reisehinweise, Sicherheitshinweise oder Reisewarnungen aus.
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen rund um das Land, die für Touristinnen und Touristen relevant sind. Das schließt insbesondere Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, strafrechtliche Vorschriften, medizinische Hinweise sowie weitere Besonderheiten eines Landes ein.
Die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts machen auf Risiken im betreffenden Land für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Je nach aktueller Einschätzung kann in den Sicherheitshinweisen die Empfehlung enthalten sein, Reisen einzuschränken oder darauf zu verzichten.
Eine Reisewarnung wird durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass für Reisende eine konkrete Gefahr für Leib und Leben im betreffenden Land droht. Gegebenenfalls wird nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt, dann wird von einer Teilreisewarnung gesprochen. Deutsche mit Wohnsitz im betroffenen Land oder Gebiet werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Übrigens: Die Reisewarnung ersetzt den Reisehinweis. Wird also eine Reisewarnung ausgesprochen, hat diese eine höhere Wertigkeit als bestehende Hinweise. In den Medien wird der Begriff „Reisewarnung“ häufig und oftmals falsch verwendet. Mit einer offiziellen Reisewarnung hat das meist nichts zu tun und in den Urlaubsregionen des betroffenen Landes besteht keine Gefahr.
Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Niemand ist gezwungen, nach Deutschland zurückzukehren oder nicht mehr ins Ausland zu reisen. Individualreisen können theoretisch angetreten werden, Pauschalreisen werden meist seitens der Veranstalter abgesagt.
Eine gebuchte Reise kann in den meisten Fällen umgebucht oder storniert werden, allerdings muss in jedem Fall mit Gebühren gerechnet werden. Auch bei einer Reisewarnung besteht kein pauschales Recht auf eine kostenlose Umbuchung. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Buchung bereits eine Reisewarnung bestand oder ob diese erst bei bestehender Buchung ausgerufen wurde. Für Möglichkeiten zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung muss demnach in jedem Fall juristisch geklärt werden, ob sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (früher: höhere Gewalt) wie Naturkatastrophen und politische Unruhen oder eine erhebliche Gefährdung vorliegen. Ist dies der Fall, können Pauschalreisende von ihrer Buchung kostenfrei zurücktreten oder diese ändern.
Als Faustregel gilt also: Liegt eine Reisewarnung vor, können Reisende eine kostenlose Umbuchung ihrer bestehenden Buchung beim Veranstalter anfragen. Bei ungewisser Sicherheitslage im Zielgebiet zeigen sich Veranstalter häufig kulant und bieten auch ohne Reisewarnung die Möglichkeit an, kostenfrei ein neues Urlaubsziel zu wählen. Reisende sollten sich an Ihren Reiseveranstalter wenden.
Übrigens: Grundlegend für eine Option zur kostenlosen Umbuchung oder Stornierung sind nur Reisewarnungen, nicht die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bei einer Reisewarnung ist mit einem erheblichen Risiko vor Ort im Zielgebiet zu rechnen. Dieses ist abhängig von der Art der Gefährdung, beispielsweise Naturkatastrophen, gesundheitliche Notstände oder politische Unruhen. Es besteht zudem die Gefahr, dass eine Rückkehr nach Deutschland nur erschwert oder gar nicht möglich ist, wenn es beispielsweise zum Erliegen des Flugverkehrs oder Schließung der Grenzen kommt.
Durch eine Reisewarnung entstehen erhebliche reiserechtliche Folgen. Wer trotz bereits bestehender Reisewarnung Urlaub bucht, nimmt das Risiko in Kauf und sollte folgende Hinweise beachten:
Eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich.
Die Auslandskrankenversicherung kann die Erstattung von Behandlungskosten vor Ort verweigern.
Die Reiserücktrittsversicherung greift im Fall einer Reisewarnung nicht.